Günter Haiden

Günter Haiden (* 21. Juni 1926 in Wald am Arlberg; † 30. August 2004 in Wien) war ein österreichischer Politiker der SPÖ.

Leben

Haiden beantragte am 17. Februar 1944 die Aufnahme in die NSDAP und wurde zum 20. April desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 9.851.575).[1][2][3] Nach der Matura im Jahr 1947 studierte Günter Haiden von 1947 bis 1952 an der Hochschule für Bodenkultur (Dipl.-Ing.). In dieser Zeit war er Funktionär des Verbandes Sozialistischer Studenten (1946–1956).

Von 1956 bis 1962 war er als Forstingenieur und Sägeverwalter des Forstgutes Aflenz beschäftigt, von 1962 bis 1972 als Zentralsekretär der Gewerkschaft der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, von 1972 bis 1974 als kommerzieller Direktor der Österreichischen Bundesforste.

Haiden war Bezirksvorsteher-Stellvertreter von Wien/Währing 1964–1974, von 1975 bis 1983 Abgeordneter zum Nationalrat, von 1974 bis 1976 Staatssekretär im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und von 1976 bis 1986 Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.

Er wurde am Friedhof der Feuerhalle Simmering bestattet (Abt. 1, Ring 2, Gruppe 6, Nr. 9).[4]

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/13140899
  2. Kreiskys braune Minister, Der Standard vom 19. Dezember 2005
  3. Maria Wirth: Personelle (Dis-)kontinuitäten im Bereich der Österreichischen Bundesforste/Reichsforstverwaltung. In: Die „Reichsforste“ in Österreich 1938-1945: Arisierung, Restitution, Zwangsarbeit und Entnazifizierung. Studie im Auftrag der Österreichischen Bundesforste AG. Böhlau Verlag, Wien 2010, ISBN 978-3-205-78482-1, S. 104 (google.de [abgerufen am 3. September 2021]).
  4. Günter Haiden in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at
  5. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.