Willibald Pahr

Willibald Pahr (1980)

Willibald Pahr (* 5. Juni 1930 in Wien) ist ein österreichischer Politiker, Diplomat und Jurist. Er war als Nachfolger von Erich Bielka-Karltreu und Vorgänger von Erwin Lanc der achte Außenminister der Zweiten Republik.

Leben

Willibald Pahr studierte an der Universität Wien Rechtswissenschaften (Dr. jur.) und ist Absolvent des Europacollege in Brügge. 1952 bis 1954 war er Assistent am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Wien. Anschließend war er von 1955 bis 1976 Mitglied des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, ab 1968 als Leiter deren internationalen Abteilung und ab 1973 als Leiter des Verfassungsdienstes.

1976 wurde er zum Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten berufen. Dieses Amt übte er als vierter Parteiloser in Folge bis 1983 aus, bevor er 1983 bis 1985 als österreichischer Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland wirkte (vom Bundeskanzleramt dazu dienstzugeteilt). Pahr war danach von 1985 bis 1989 Generalsekretär der Welttourismusorganisation[1] der Vereinten Nationen, bevor er 1990 zur besonderen Verwendung des Bundeskanzlers abgestellt wurde. Später wirkte er von 1991 bis April 1995 als Sonderbeauftragter für Flüchtlings- und Wanderungsfragen im Bundesministerium für Inneres. Pahr ging im April 1995 in Ruhestand.

Außerdem war Willibald Pahr unter anderem Präsident des Expertenkomitees für Menschenrechte des Europarates, Präsident der Internationalen Kambodschakonferenz, Vorsitzender des Beirates des International Center for Migration Policy Development, Vizepräsident des Internationalen Instituts für Menschenrechte (Institut René Cassin), Mitglied des Gouverneurs- und des Exekutivsrates der Europäischen Kulturstiftung, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gewähltes Mitglied des Internationalen Komitees zur Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, Mitglieder der Unabhängigen Kommission für Internationale Humanitäre Angelegenheiten, Präsident der Europabewegung Österreichs und Vizepräsident der Europäischen Föderalistischen Bewegung Österreichs. Willibald Pahr ist derzeit noch Präsident des Verbandes Österreich-Nordische Länder und Ehrenpräsident der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und die Vereinten Nationen.

Commons: Willibald Pahr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Archivierte Kopie (Memento desOriginals vom 17. Juli 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www2.unwto.org

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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  • 12 juni 1980