Gerulf Murer

Gerulf Murer (* 19. August 1941 in Gaishorn am See) ist ein österreichischer Landwirt und ehemaliger Politiker (FPÖ). Murer war Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat und Staatssekretär im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.

Ausbildung und Beruf

Gerulf Murer ist der Sohn des als „Schlächter von Wilna“ bekannten Franz Murer[1] und absolvierte nach der Pflichtschule zwei Semester an einer Landwirtschaftsschule. Zudem besuchte Murer drei Semester die Höhere Landbauschule der Land- und Forstwirtschaftskammer in Hessen-Nassau und schloss seine Ausbildung mit dem Grad Ing. agr. ab. Murer übernahm zwischen 1966 und 1968 Verwaltungs- und Assistententätigkeiten auf einer Farm in Südwestafrika und war danach Landwirt auf dem elterlichen Hof. 1995 wurde er zum Ökonomierat ernannt.

Politik

Murer war in den Jahren 1980 bis 1983 sowie 1990 bis 1995 Mitglied des Gemeinderates der Marktgemeinde Gaishorn am See und hatte die Funktion des Landesparteiobmann-Stellvertreters der FPÖ Steiermark inne. Er war zudem Bezirksparteiobmann der FPÖ Liezen und Landesbauernobmann der FPÖ Steiermark. Zwischen 1979 und 1983 war er Bundesbauernobmann der FPÖ und zwischen 1978 und 1986 Vorstandsmitglied des Milchhofes Leoben.

Murer vertrat die FPÖ vom 5. Juni 1979 bis zum 18. Mai 1983 im Nationalrat. Er war im Anschluss bis zum 21. Jänner 1987 Staatssekretär im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und vom 17. Dezember 1986 bis zum 14. Jänner 1996 erneut Abgeordneter zum Nationalrat.

Vater

Gerulf Murers Vater Franz Murer war ein österreichischer Kriegsverbrecher. Er war als „Schlächter von Wilna“ bekannt und wurde 1948 in Vilnius zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. 1955 wurde er an Österreich überstellt, dort aber umgehend auf freien Fuß gesetzt. Beim späteren österreichischen Wiederaufnahme-Prozess 1962/63 sollen seine Söhne jüdische Opfer und Zeugen verhöhnt haben, Franz Murer wurde in erster Instanz freigesprochen, die Ermittlungen schließlich 1974 eingestellt. Gerulf Murer hat 1989 angekündigt, dass neutrale Historiker aus Deutschland mit einem von ihnen verfassten Buch die Unschuld seines Vaters beweisen würden.[2] Dieses Buch ist bis heute nicht erschienen.

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Saubere Kraft. In: Der Spiegel. Nr. 21, 1983 (online).
  2. Mein Freund Murer. In: Korso, Das nachhaltige Magazin für Graz und die Steiermark, Juli 2009 korso.at online lesbar
  3. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.