Josef Reither

Josef Reither (* 26. Juni 1880 in Langenrohr (Niederösterreich); † 30. April 1950 in Tulln) war ein österreichischer Politiker (CS, VF, ÖVP).

Leben

Josef Reither war Bauer und Mitglied der Christlichsozialen Partei. Im Alter von 27 Jahren hat er die Raiffeisenkasse Langenrohr mitgegründet, 1908 ist er in den Gemeinderat eingezogen und von 1912 bis 1925 war er Bürgermeister von Langenrohr.[1] Zuerst Funktionär bei der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer wurde er 1925 deren Präsident bis zum „Anschluss“ Österreichs und wurde es wieder 1945 bis 1949. Er war Obmann des niederösterreichischen Bauernbundes ab 1928. Im Kabinett Schuschnigg I war er vom 29. Juli 1934 bis 17. Oktober 1935 Minister für Land- und Forstwirtschaft.

Von 1931 bis 1932 und 1933 bis 1938 war Reither Landeshauptmann von Niederösterreich. Während seiner Zeit als Minister war sein Stellvertreter Eduard Baar-Baarenfels geschäftsführender Landeshauptmann. Während der Zeit des autoritären Ständestaats war er auch Mitglied des Länderrats und des Bundestags.

Zudem saß Reither ab 1931 unter anderem im Aufsichtsrat des Rüstungskonzerns Skoda-Wetzler. Von 24. Februar 1938 bis zum „Anschluss“ war er Landesführer der niederösterreichischen Vaterländischen Front.[2]

Nach dem „Anschluss“ wurde er 1938 ins Konzentrationslager Dachau eingewiesen und dort im Juli 1941 wieder entlassen. Da er von den Beteiligten des 20. Juli 1944 als Politischer Beauftragter im Wehrkreis XVII (Wien) benannt worden war, wurde er zwei Tage nach dem gescheiterten Attentat in Wien festgenommen. Zunächst wurde er ins KZ Ravensbrück verbracht und von dort in das Zellengefängnis Lehrter Straße überstellt. Reither überlebte und begab sich im Sommer 1945 wieder nach Österreich.

Nach dem Krieg wurde Reither 1945 wieder Landeshauptmann und blieb es bis 1949. Zudem hatte er zwischen 1945 und 1949 das Amt des Klubobmanns des ÖVP-Landtagsklubs inne.

Er war Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindungen K.Ö.St.V. Aggstein St. Pölten im MKV und K.Ö.H.V. Franco-Bavaria Wien im ÖCV[3] sowie Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr[4].

Ehrungen

Das im Oktober 2013 eröffnete Josef Reither-Museum in Langenrohr

Anlässlich seines Ausscheidens aus der Regierung wurde Reither 1935 das Großkreuz des österreichischen Verdienstordens verliehen.[5]

Im Oktober 2013 wurde in Langenrohr das Josef Reither-Museum eröffnet, das im ersten Stock des Gebäudes der Raiffeisenbankstelle Langenrohr eingerichtet ist. Auf einer Fläche von 120 Quadratmetern wird das Leben und Wirken des langjährigen Landeshauptmannes von Niederösterreich dokumentiert. Zusätzlich wurde links vor dem Museum eine Josef Reither-Büste enthüllt.[1]

Literatur

  • Richard Hübl: Josef Reither und seine Zeit. Kulturkreis Langenrohr-Neusiedl-Langenschönbichl-Asparn-Kronau, Langenrohr 2012.
  • H. Riepl: Reither Josef. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 9, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1988, ISBN 3-7001-1483-4, S. 67.
  • Gertrude Enderle-Burcel: Christlich – ständisch – autoritär. Mandatare im Ständestaat 1934–1938. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 1991, ISBN 3-901142-00-2, S. 197f.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b OTS-Presseaussendung (OTS0051 13. Okt. 2012 17:42 131742 Okt 12 NLK0002 0470)
  2. Veränderungen in den Landesleitungen der VF. In: Wiener Zeitung, 28. Februar 1938, S. 1 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/wrz
  3. Gerhard Hartmann: Josef Reither - ÖCV Biolex. Abgerufen am 28. März 2023.
  4. Landeshauptmann a. D. Josef Reither †. In: Mitteilungen des niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes, Jahrgang 1950, Nr. 5 (LVIII. Jahrgang), S. 1. (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/noe
  5. Auszeichnung früherer Minister. In: Tiroler Anzeiger, 14. November 1935, S. 3 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/tan

Auf dieser Seite verwendete Medien

Langenrohr - Josef Reither-Museum.JPG
Autor/Urheber: C.Stadler/Bwag, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Das Josef Reither-Museum in der niederösterreichischen Marktgemeinde Langenrohr. Im ersten Stock des Gebäudes der Raiffeisenbankstelle Langenrohr wird auf einer Fläche von 120 Quadratmetern das Leben und Wirken des langjährigen Landeshauptmannes von Niederösterreich dokumentiert. Die Eröffnung des Museums fand im Oktober 2013 statt, wo gleichzeitig links vor dem Museum eine Josef Reither-Büste enthüllt wurde.
Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.