Erwin Frühbauer

Erwin Frühbauer (* 11. April 1926 in Knittelfeld; † 10. August 2010 in Villach[1]) war ein österreichischer Politiker (SPÖ) und von 1970 bis 1973 Verkehrsminister.

Erwin Frühbauer (stehend, vierter von rechts) im Kabinett Kreisky I (1970)

Leben und Wirken

Erwin Frühbauer erlernte den Beruf des Maschinenschlossers, er beantragte am 22. Juni 1944 die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 20. April desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 10.035.793).[2][3] Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er bei den Österreichischen Bundesbahnen in deren Hauptwerkstätte in Knittelfeld angestellt und wurde 1955 Werkmeister.

Seine zweite politische Karriere begann Frühbauer 1948 als Bezirksobmann der Sozialistischen Jugend des Oberen Murtales, 1955 wurde er Obmann des Personalausschusses der Bundesbahndirektion Villach (bis 1962) sowie als Vizepräsident der Arbeiterkammer für Kärnten 1959.

Erwin Frühbauer zog für die SPÖ 1965 in den Nationalrat ein und war ab 1970 zuerst in der Minderheitsregierung Kreiskys und nach der Nationalratswahl 1971 in der Alleinregierung der SPÖ Verkehrsminister. 1973 legte er sein Amt nieder und war anschließend Landesrat und Landeshauptmannstellvertreter in Kärnten. Er gehörte den Landesregierungen Sima II, Wagner I, Wagner II, Wagner III und Wagner IV an. 1988 (nach anderen Angaben 1986[4]) trat er als Konsequenz aus dem Skandal um das Zellstoffwerk Magdalen zurück.[5][6]

Frühbauer war ab 1974 Mitglied der Freimaurerloge Paracelsus.[7]

Literatur

  • Gerhard Seifried, Heimo Töfferl: Drei Genossen: Erwin Frühbauer, Rudolf Gallob, Leopold Wagner. Carinthia, Klagenfurt 1997, ISBN 978-3-85378-477-8.
  • Vinzenz Jobst: Erwin Frühbauer. Hrsg. im Eigenverlag der SPÖ-Bezirksorganisation Villach. Villach 1989.

Einzelnachweise

  1. Ehemaliger SPÖ-Verkehrsminister Frühbauer tot (Memento vom 25. November 2010 im Internet Archive), Kleine Zeitung 10. August 2010
  2. Ulfried Burz: Kärnten: von der deutschen Grenzmark zum österreichischen Bundesland. Böhlau Verlag Wien, 1998, ISBN 978-3-205-98792-5, S. 310 (google.de [abgerufen am 18. Januar 2022]).
  3. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/9950809
  4. Ehemaliger SP-Verkehrsminister Frühbauer gestorben. Die Presse, 10. August 2010, abgerufen am 24. März 2014.
  5. Magdalen war sein Schicksal. Kleine Zeitung, 10. August 2010, archiviert vom Original am 10. Oktober 2014;.
  6. Knut Lehmann-Horn: Die Macht der politischen Parteien. In: Helmut Rumpler (Hrsg.): Kärnten. Von der deutschen Grenzmark zum österreichischen Bundesland (= Geschichte der österreichischen Bundesländer seit 1945. 2). Böhlau, Wien u. a. 1998, ISBN 3-205-98792-6, S. 215–267, hier S. 229.
  7. Günter K. Kodek: Die Kette der Herzen bleibt geschlossen. Mitglieder der österreichischen Freimaurer-Logen 1945 bis 1985. Löcker, Wien 2014, ISBN 978-3-85409-706-8, S. 62.

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.