Erich Schmidt (Politiker, 1943)

Erich Schmidt (* 14. August 1943 in Wien; † 28. Januar 2019[1]) war ein österreichischer Politiker (SPÖ) und Unternehmer.

Leben

Nach dem Besuch der Volksschule und des Bundesrealgymnasiums mit Matura im Jahr 1961 studierte er an der Universität Wien. In dieser Zeit war er auch Bundesobmann des Verbandes Sozialistischer Mittelschüler. Beschäftigt war er anschließend am Institut für Höhere Studien und ab 1970 in der Volkswirtschaftlichen Abteilung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. 1976 wurde er deren Leiter.

Von 1979 bis 1988 war er Abgeordneter zum Nationalrat. Von 1983 bis 1986 bekleidete er in der Bundesregierung Sinowatz daneben die Funktion eines Staatssekretärs im Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie. 1986 bis 1987 war er in der Bundesregierung Vranitzky I Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.

Nachdem 1985 unter seinem Vorgänger Günter Haiden der Weinskandal die österreichische Weinwirtschaft erschüttert hatte, wurde unter seiner Federführung das „strengste Weingesetz der Welt“ erlassen und es wurden scharfe Kontrollen eingeführt. Qualitätswein musste mit einer staatlichen Banderole gekennzeichnet werden.[2] Als 1987 das Landwirtschaftsministerium in der Bundesregierung Vranitzky II wieder der ÖVP zufiel, legte er auch sein Nationalratsmandat zurück.

Ab 1987 war er Unternehmer. Durch sein Engagement in Osteuropa geriet er in Schwierigkeiten. Im Mai 1999 musste er Privatkonkurs anmelden. Ein drohendes Strafverfahren wurde von Bundespräsident Thomas Klestil niedergeschlagen. Er wurde am Esslinger Friedhof bestattet.[3]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. »Früherer SPÖ-Landwirtschaftsminister Schmidt verstorben« DiePresse.com. In: diepresse.com. Abgerufen am 31. Januar 2019.
  2. „Im Wein war nicht nur Wahrheit“ (Memento desOriginals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sonntagsblitz.de sonntagsblitz.de, 10. Juli 2005
  3. Erich Schmidt in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.