Andreas Thaler

Andreas Thaler (* 10. September 1883 in Oberau, Tirol; † 28. Juni 1939 in Dreizehnlinden, Brasilien) war ein österreichischer Politiker und Koloniegründer in Brasilien.

Andreas Thaler, Porträt im Andreas-Thaler-Haus in Treze Tílias

Leben

Nach dem Besuch der Gymnasien in Salzburg, Hall in Tirol und Feldkirch und Arbeit als Knecht und Holzknecht erwarb Andreas Thaler 1910 eine eigene Landwirtschaft.

Von 1914 bis 1919 war er Gemeindevorsteher von Oberau und ab 1919 Abgeordneter im Tiroler Landtag. Von 1919 bis 1921 fungierte er als Obmann des Tiroler Antisemitenbundes.[1] 1929–1932 war er Obmann des Reichsbauernbundes. 1927 bis zur „Selbstausschaltung des Parlaments“ 1933 war er Nationalratsabgeordneter für die Christlichsoziale Partei. Von 15. Jänner 1926 bis 4. Mai 1929 und vom 30. September 1930 bis zum 18. März 1931 war er in fünf Kabinetten Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.

Aufgrund der wirtschaftlichen Not vieler Tiroler Bauern hatte Thaler den Plan einer geschlossenen österreichischen katholischen Ansiedlung in Südamerika und unternahm hierfür mehrere Reisen nach Lateinamerika, um den geeigneten Standort dafür zu finden. Schließlich fiel die Wahl auf den südbrasilianischen Bundesstaat Santa Catarina, wo bereits mehrere Siedlungen mit deutschsprachigen Einwanderern bestanden, wie zum Beispiel Blumenau, Pomerode und Joinville. Dort gründete er Treze Tílias - Dreizehn Linden.[2]

1933 erfolgte der Transport der Familien über den Hafen von Genua. Nach Anfangsschwierigkeiten stabilisierte sich die Siedlung und es konnte in den ersten Jahren bereits eine Schule und eine Kirche errichtet werden. Bei einer Überschwemmung 1939 kam Andreas Thaler unter bisher nicht ganz geklärten Umständen ums Leben. Seine Nachkommen leben und arbeiten noch in der Urwaldsiedlung. Seine Enkel sind brasilienweit für die Anfertigung von Holzschnitzereien bekannt, darunter Gotfredo Thaler.[3]

Weblinks

Commons: Andreas Thaler – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Niko Hofinger: „Unsere Losung ist: Tirol den Tirolern!“ Antisemitismus in Tirol 1918–1938. In: zeitgeschichte. Band 21, Heft 3/4, 1994, S. 83–108 (Digitalisat).
  2. Dietmar Grieser: Heimat bist du großer Namen. Österreicher in aller Welt. Amalthea Signum, 2017, ISBN 978-3-903083-86-8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Escultura. In: com.br. Treze Tílias, abgerufen am 17. Juni 2022 (brasilianisches Portugiesisch).

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Andreasthaler.JPG
Autor/Urheber:

Thomoesch

, Lizenz: Bild-frei

Andreas Thaler