Peter Mandorfer

Peter Mandorfer (* 19. April 1885 in Waldneukirchen, Oberösterreich; † 30. Juli 1953 in Linz, Oberösterreich) war ein österreichischer Politiker.

Leben

Peter Mandorfer wuchs als Sohn eines Bauernehepaares in einfachen Verhältnissen heran, so dass er nach dem Besuch der Volks- und Bürgerschule im elterlichen Betrieb mitarbeiten musste. 1911 heiratete er. Im Ersten Weltkrieg kam Mandorfer als Soldat in Serbien und Russland zum Einsatz, entging jedoch der Kriegsgefangenschaft.

Unmittelbar nach seiner Rückkehr nach Österreich wurde er im Jahr 1919 zum Bürgermeister seiner Heimatgemeinde Waldneukirchen gewählt; gleichzeitig wurde er auch als Abgeordneter der Christlichsozialen Partei (CSP), in den Oberösterreichischen Landtag gewählt. 1929 folgte die Wahl zum Landtagspräsidenten und im Jahr 1932 die Wahl zum Präsidenten der Oberösterreichischen Landwirtschaftskammer.

Am 15. Mai 1936 wurde Mandorfer, der nun Mitglied in der faschistischen Vaterländischen Front war, im Kabinett von Bundeskanzler Kurt Schuschnigg zum Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft vereidigt, ein Amt, das er bis zum 11. März 1938 bekleidete.

Während der NS-Zeit wurde Mandorfer für kurze Zeit von den Nationalsozialisten verhaftet. Nach dem Krieg wurde Mandorfer 1945, dieses Mal als Abgeordneter der neu entstandenen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), erneut in den Oberösterreichischen Landtag gewählt. Gleichzeitig wurde er zum Ersten Landtagspräsidenten gewählt. Peter Mandorfer hatte sein Mandat bis zu seinem Tod, im Alter von 68 Jahren, inne.

Peter Mandorfer war verheiratet und hatte zwei Kinder.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.