Holger Bauer

Holger Bauer (* 7. November 1942 in Schärding) ist ein ehemaliger österreichischer Politiker (FPÖ). Bauer war Abgeordneter zum Österreichischen Nationalrat und Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen.

Leben

Bauer besuchte nach der Volksschule das Bundesrealgymnasium in Gmunden und studierte nach der Matura an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er schloss sein Studium 1970 mit dem akademischen Grad Diplom-Kaufmann ab. Bauer arbeitete während seines Studiums als Handelsvertreter und Lohnverrechner und war danach Pressemitarbeiter in der Bundesgeschäftsstelle der FPÖ. Von 1971 bis 1976 war er als Bundespressereferent der FPÖ beschäftigt, danach war er ab 1976 Wirtschaftsredakteur der Wiener Zeitung. Von 1986 bis 1997 war Bauer Mitarbeiter des Bundespressedienstes im Bundeskanzleramt.

Bauer war von 1973 bis 1980 Gemeinderat und Landtagsabgeordneter in Wien und hatte von 1979 bis 1991 die Funktion des stellvertretenden Landesparteiobmann der FPÖ Wien inne. Zwischen 1986 und 1990 war er Stellvertretender Bundesparteiobmann der FPÖ. Bauer vertrat die FPÖ vom 19. Juni 1980 bis 31. Mai 1983 im Nationalrat und wechselte mit dem 24. Mai 1983 als Staatssekretär der Bundesregierung Sinowatz in das Bundesministerium für Finanzen. Nach seinem Ausscheiden am 21. Jänner 1987 als Staatssekretär war Bauer zwischen dem 17. Dezember 1986 bis zum 28. Oktober 1999 wieder Abgeordneter im Nationalrat.

Bauer ist Mitglied der pennalen Burschenschaft Scardonia Schärding.[1]

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus, 2. Auflage, Wien 1996, S. 277
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.