Alfred Dallinger

Alfred Dallinger (* 7. November 1926 in Wien, Erste Republik Österreich; † 23. Februar 1989 in Rorschach, Schweizerische Eidgenossenschaft) war ein österreichischer Gewerkschafter und Politiker (SPÖ). Er war von 1974 bis 1983 Abgeordneter zum Nationalrat und von 1980 bis zu seinem Tod 1989 Bundesminister für Soziales.

Politischer Werdegang

Der gelernte Drogist wurde im Jahr 1948 Jugendsekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten, 1966 Geschäftsführer-Stellvertreter und Zentralsekretär und ab 1974 Vorsitzender und Geschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten.

1974 wurde Alfred Dallinger Mitglied des Österreichischen Nationalrates und behielt sein Mandat bis zu den Wahlen 1983.

Er war ein Verfechter der Arbeitszeitverkürzung auf eine 35-Stunden-Woche. Seine umstrittenste Idee war die einer Wertschöpfungsabgabe zur Sicherung des Sozialversicherungssystems. Von der Opposition, den Wirtschaftsvertretern und der Presse wurde diese Idee als „Maschinensteuer“ kritisiert.

Er hat das Berufsförderungsinstitut in Wien mitgegründet. Nach ihm wurde auch der Alfred-Dallinger-Platz im 3. Wiener Gemeindebezirk benannt.

Regierungsmitglied

Im Jahr 1980 wurde Dallinger von Bruno Kreisky als Sozialminister in die österreichische Bundesregierung berufen. In dieser Funktion gehörte er den Kabinetten Kreisky IV., Sinowatz, Vranitzky I. und Vranitzky II. an.

1984/1985 kam es zu einer Kontroverse Dallingers mit dem Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer senior, der eine Weisung des Sozialministers nicht beachtete. Der von Dallinger angerufene Verfassungsgerichtshof verurteilte 1985 den Landeshauptmann.

Tod

Am 23. Februar 1989 war Alfred Dallinger Passagier einer Maschine der Rheintalflug, die von Wien-Schwechat kommend beim Landeanflug auf den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein bei Rorschach unter ungeklärten Umständen in den Bodensee stürzte (Rheintalflug-Flug 102). Alle elf Menschen an Bord verloren bei dem Unglück ihr Leben. Das Grab Dallingers befindet sich auf dem Friedhof von Gießhübl im Bezirk Mödling.[1]

Auszeichnungen

1984 erhielt er das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich[2].

Im Jahr 2005 wurde in Wien-Landstraße (3. Bezirk) der Alfred-Dallinger-Platz nach dem Minister benannt. Weitere Straßennamen würdigen ihn in Klagenfurt, Steinbrunn, Traiskirchen und Gießhübl.[3]

Nach dem gemeinsam mit Dallinger verunglückten Gewerkschafter Richard Wonka ist seit 2010 in der Donaustadt (22. Bezirk) der Wonkaplatz benannt.

Literatur

  • Oswin Martinek (Hrsg.): Sozialpolitik und Sozialplanung : Festschrift für Alfred Dallinger zum 60. Geburtstag. Wien 1996, Europa-Verlag, 1986. ISBN 3-203-50978-4

Einzelnachweise

  1. Alfred Dallinger im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)
  3. alfred-dallinger – OpenStreetMap. In: openstreetmap.org. Abgerufen am 18. Oktober 2022.

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.