Anneliese Albrecht

Anneliese Albrecht (eigentlich: Anna Elisabeth Josefa Albrecht; * 29. Jänner 1921 in Wien; † 20. Oktober 2018)[1] war eine österreichische Journalistin und Politikerin.

Leben

Anneliese Albrecht, deren Großvater, der Steinmetz Rudolf Müller (1869–1926),[2] einer der ersten sozialdemokratischen Gemeinderäte Wiens war, absolvierte nach dem Besuch der Pflichtschulen eine Handelsakademie und erlangte im Jahr 1939 ihre Matura. Im selben Jahr heiratete die damals 18-jährige Albrecht einen jungen Soldaten der deutschen Wehrmacht. Die beiden bekamen zwei Söhne. 1945 starb Anneliese Albrechts Ehemann in sowjetischer Kriegsgefangenschaft.

Albrecht, die ab 1946 als Journalistin im Sozialistischen Verlag tätig war, war auch unmittelbar ab Kriegsende, im Jahr 1945, SPÖ-Mitglied. So saß sie im Vorstand der Wiener SPÖ und fungierte als Vorsitzende der Wiener Sozialistischen Frauen. In weiterer Folge war sie auch stellvertretende Parteivorsitzende der SPÖ in Wien-Josefstadt.

1954 arbeitete sie als Redakteurin bei Das Kleine Blatt, einer Parteizeitung, und wechselte im Jahr 1962 zur sozialdemokratischen Frauenzeitschrift Die Frau, deren Chefredakteurin sie zwischen 1967 und 1979 war.

Im November 1971 zog Albrecht als Abgeordnete der SPÖ in den Nationalrat ein. 1979 wurde sie zudem stellvertretende Klubobfrau der SPÖ-Nationalratsfraktion. Im November 1979 ernannte Bundeskanzler Bruno Kreisky Albrecht (an der Seite von Bundesminister Josef Staribacher) zur Staatssekretärin (für Konsumentenschutz) im Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie, dem heutigen Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Nachdem sie zunächst im Oktober 1981 ihr Nationalratsmandat niedergelegt hatte, beendete sie im Mai 1983 ihre Laufbahn als Politikerin, indem sie auch vom Amt der Staatssekretärin zurücktrat.

Anneliese Albrecht starb am 20. Oktober 2018 im 98. Lebensjahr; sie wurde am 23. November 2018 auf dem Hernalser Friedhof zur letzten Ruhe bestattet (Gruppe JA, Nr. 27).

Auszeichnungen

Schriften

  • Anneliese Albrecht (Red.): Enquete Alleinstehende, veranstaltet vom Bundesfrauenkomitee der Sozialistischen Partei Österreichs. Konferenzschrift. Sozialistische Partei Österreichs, Bundesfrauenkommitee, Wien 1970, OBV.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Anneliese Albrecht, Biografie. Parlament der Republik Österreich, abgerufen am 31. Januar 2020.
  2. Rudolf Müller (Politiker, 1869–1926). In: geschichtewiki.wien.gv.at, 6. Oktober 2019, abgerufen am 24. September 2020.
  3. Anfragebeantwortung: schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Orden und Ehrenzeichen an ehemalige in- und ausländische Regierungsmitglieder und sonstige Persönlichkeiten. (pdf, 6,6 MB) Bundeskanzleramt, 23. April 2012, S. 523, abgerufen am 1. November 2018.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.