Florian Födermayr

Florian Födermayr (* 18. April 1877 in Kronstorf[1]; † 7. März 1960 in Linz) war österreichischer Landwirt, Politiker und Person des österreichischen gewerblichen Genossenschaftswesens.

Leben und Ausbildung

Florian Födermayr besuchte nach der Volks- und Bürgerschule in Linz von 1891 bis 1893 die Landesackerbauschule Ritzlhof und war ab 1899 Landwirt in Allhaming und ab 1924 in Kronstorf. Er war verheiratet und hatte sieben Kinder.

Politische Laufbahn

Funktionen im Genossenschaftswesen

Ehrungen

Werke

  • Vom Pflug ins Parlament. Lebenserinnerungen eines oberösterreichischen Bauern. Stampfl, Braunau 1952.

Literatur

  • Gertrude Enderle-Burcel: Christlich – ständisch – autoritär. Mandatare im Ständestaat 1934–1938. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 1991, ISBN 3-901142-00-2, S. 68–69.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Matricula Online – Kronstorf, Taufen – Duplikate 1877, 1. Zeile
  2. Johann Brazda, Robert Schediwy, Tode Todev: Selbsthilfe oder politisierte Wirtschaft, Zur Geschichte des österreichischen Genossenschaftsverbandes (Schulze Delitzsch) 1872 bis 1997, Wien 1997, S. 343.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.