Bundesregierung Kreisky III
Bundesregierung Kreisky III | |
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15. Regierung der Zweiten Republik | |
Bundeskanzler | Bruno Kreisky |
Wahl | Nationalratswahl 1975 |
Ernannt durch | Bundespräsident Rudolf Kirchschläger |
Bildung | 28. Oktober 1975 |
Ende | 5. Juni 1979 |
Dauer | 3 Jahre und 220 Tage |
Vorgänger | Bundesregierung Kreisky II |
Nachfolger | Bundesregierung Kreisky IV |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | SPÖ |
Repräsentation | |
Nationalrat | 93/183 |
Die österreichische Bundesregierung Kreisky III wurde nach der Nationalratswahl vom 5. Oktober 1975 gebildet, die die absolute SPÖ-Mandatsmehrheit bestätigt hatte. Sie unterschied sich anfangs nicht vom Kabinett Kreisky II; während ihrer Amtsperiode wurden in sechs Ressorts die Minister, teils zweimal, ausgetauscht. Die erste Regierungsumbildung erfolgte am 1. Oktober 1976, die zweite am 8. Juni 1977.
Bundespräsident Rudolf Kirchschläger ernannte das Kabinett am 28. Oktober 1975. Drei Tage nach der Nationalratswahl am 6. Mai 1979, die die absolute SPÖ-Mandatsmehrheit neuerlich bestätigte, trat das Kabinett am 9. Mai 1979 zurück und wurde bis zum 5. Juni 1979 (Antritt der Bundesregierung Kreisky IV) vom Bundespräsidenten mit der Fortführung der Geschäfte betraut.
Literatur
- Beppo Mauhart: Ein Stück des Weges gemeinsam – Die Ära Kreisky / Androsch in Texten und Bildern. echomedia, Wien 2006. ISBN 978-3-901761-46-1 (echomedia-buch.at)
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“
Autor/Urheber: International Progress Organization, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Portrait of Austrian Chancellor Dr. Bruno Kreisky (1980), taken in Vienna, Austria