Beatrix Eypeltauer

Beatrix Eypeltauer (* 10. Juli 1929 als Beatrix Koref in Linz) ist eine österreichische Juristin und Politikerin (SPÖ).

Leben

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Promotion 1952) trat Eypeltauer 1953 in den Konzeptsdienst des Landes Oberösterreich ein und war in der Finanzabteilung der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung tätig. Von 1966 bis 1972 war sie weiterhin Vizepräsidentin des Verbandes der Akademikerinnen Österreichs und zwischen 1964 und 1970 war sie Vorsitzende seines oberösterreichischen Landesverbandes.

Zwischen 1975 und 1983 war Beatrix Eypeltauer für die Sozialdemokratische Partei Österreichs Abgeordnete zum Nationalrat. Unter Bruno Kreisky wurde sie 1979 Staatssekretärin im Bundesministerium für Bauten und Technik und war auch in den nachfolgenden Kabinetten in dieser Position bis zu ihrer Pensionierung 1987 tätig.

Sie ist Mitglied des Landesvorstandes des Bund Sozialistischer Akademiker Oberösterreich und Mitglied des Bezirksvorstandes der SPÖ Linz/Stadt. Ferner war sie 1975 bis 1987 die Präsidentin der oberösterreichischen Mietervereinigung.

Sie führt den Titel wirklicher Hofrat.

Familie

Eypeltauer ist die Tochter des Politikers Ernst Koref und der Schauspielerin und Dramatikerin Elmire Koref[1].

Sie heiratete 1953 und hat mit ihrem Mann zwei Kinder. Ihre Tochter wurde 1956, ihr Sohn 1959 geboren.[2] Ihr Enkelsohn ist der NEOS-Abgeordnete Felix Eypeltauer.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Josef Achleitner: Elmire Koref: Mehr als der Walzer. In: Oberösterreichische Nachrichten. 8. März 2021, abgerufen am 13. April 2021.
  2. http://www.city-magazin.at/storysundevents/szeneundleute/eyp.html (Memento vom 7. November 2007 im Internet Archive)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.