Gerhard Weißenberg

Gerhard Weißenberg (* 9. Mai 1920 in Ybbs an der Donau; † 1. Oktober 1980 in Wien) war ein österreichischer Jurist und Politiker (SPÖ).

Gerhard Weißenberg wurde in Ybbs als Sohn eines Rechtsanwalts geboren. Der Vater war jüdischer Abstammung und in der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Österreichs engagiert. Nach der Matura 1938 musste er bis 1940 in der deutschen Wehrmacht dienen, dann war er als Fabrikarbeiter tätig. Nach dem Krieg schloss er sein Jus-Studium ab.

Von 1950 bis 1976 war er Leiter des sozialpolitischen Referats im ÖGB, von 1968 bis 1976 stellvertretender Direktor der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien und Präsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Von 1976 bis 1980 war er Bundesminister für soziale Verwaltung, in dieser Zeit wurde er auch zum Präsidenten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ ILO) gewählt.

Er ruht in einem ehrenhalber gewidmeten Grab auf dem Baumgartner Friedhof (Gruppe DA, Nummer 66) in Wien.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.