Josef Stöckler

Josef Stöckler

Josef Stöckler (* 8. Juni 1866 in St. Valentin, Niederösterreich[1]; † 9. Dezember 1936 ebenda[2]) war ein österreichischer Politiker (CSP).

Leben

Josef Stöckler besuchte zunächst die sechsklassige Volksschule in seiner Heimatgemeinde St. Valentin. Bereits im Alter von 16 Jahren musste Stöckler 1882 den Bauernhof seines Vaters übernehmen. 1896 ging die Landwirtschaft auch in seinen Besitz über.

Sein erstes politisches Mandat bekleidete Stöckler ab 1894, als er in den Gemeinderat von St. Valentin gewählt wurde. 1902 zog er als Abgeordneter der CSP in den Niederösterreichischen Landtag ein, dem er bis 1908 angehören sollte. Danach fungierte er von 1908 bis 1918 als Reichsratsabgeordneter (XI. und XII. Legislaturperiode). 1906 wurde Stöckler zum Vizepräsidenten des Landeskulturrates und zum Obmann des Wienerwalder Bauernverbandes gewählt. Ebenfalls im Jahr 1906 war Stöckler einer der Gründungsmitglieder des Niederösterreichischen Bauernbundes, dessen Obmann er bis 1927 war.

Im Oktober 1918 zog Stöckler als Abgeordneter der CSP in die Provisorische Nationalversammlung und später in die Konstituierende Nationalversammlung des Nationalrates ein. Im selben Monat wurde er in der Regierung von Staatskanzler Karl Renner als Staatssekretär für Landwirtschaft vereidigt (siehe Staatsregierung Renner I und Renner II). Zu seinen Aufgaben zählte unter anderem die Restrukturierung der österreichischen Landwirtschaft, die nach dem Wegfall der nunmehrigen ungarischen Anbauflächen brachlag. Am 7. Juli 1920, als die Staatsregierung Renner III zurücktrat, schied Stöckler als Staatssekretär aus.

Nach neun Jahren als Abgeordneter zum Nationalrat (I. und II. Gesetzgebungsperiode) zog Stöckler im Mai 1927 in den Bundesrat ein (III. und IV. Gesetzgebungsperiode). Von Dezember 1930 bis Mai 1931 bekleidete er das Amt des Bundesratspräsidenten. Drei Jahre später, im Mai 1934, legte er sein Bundesratsmandat ruhend.

Literatur

Weblinks

Commons: Josef Stöckler – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Matricula Online – St. Valentin, Taufbuch, 1865–1878, Seite 18, Eintrag Nr. 40, 7. Zeile
  2. Matricula Online – St. Valentin, Sterbebuch, 1880–1938, Seite 476, nach Eintrag Nr. 42, 2. Zeile

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Josef Stöckler (1866 - 1936), Rakouský politik.