Elfriede Karl
Elfriede Karl (* 14. September 1933 in Salzburg) ist eine österreichische Politikerin (SPÖ) im Ruhestand.
Von 1947 bis 1950 absolvierte Elfriede Karl eine kaufmännische Lehre. Sie arbeitete als Stenotypistin in der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter (1953–1960), ab 1961 war sie Angestellte der Kammer für Arbeiter und Angestellte.
Von 1971 bis 1983 war sie Staatssekretär für Familienpolitik und Frauenfragen[1] unter Bundeskanzler Kreisky, in der Regierung Sinowatz war sie Bundesministerin für Familie, Jugend und Konsumentenschutz (1983–1984). Von 1984 bis 1990 war sie Abgeordnete zum Nationalrat.
Sie engagierte sich besonders in der Frauen- und Familienpolitik, in ihre Zeit als Staatssekretärin fallen etwa die Einführung der Fristenlösung (1973, Familien- und Strafrechtsreform unter Christian Broda). Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, wurde in ihrer Amtszeit als Ministerin die Verlängerung des Karenzurlaubs auf zwei Jahre und die Möglichkeit der partnerschaftlichen Teilung des Karenzurlaubs (1990) beschlossen. Außerdem setzte sie sich dafür ein, Unverheiratete mit Kindern und Alleinerziehende in die Familienförderung einzubeziehen.
Literatur
- Elfriede Karl in: Internationales Biographisches Archiv 47/1984 vom 12. November 1984, im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
Weblinks
- Elfriede Karl auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- Eintrag zu Elfriede Karl im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
- Radiobeiträge mit Elfriede Karl im Onlinearchiv der Österreichischen Mediathek
Einzelnachweise
- ↑ Biographie Johanna Dohnal: 1956 - 1972 → Zeitgeschichtliches → 1971, johanna-dohnal.at
Personendaten | |
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NAME | Karl, Elfriede |
KURZBESCHREIBUNG | österreichische Politikerin (SPÖ), Abgeordnete zum Nationalrat |
GEBURTSDATUM | 14. September 1933 |
GEBURTSORT | Salzburg |
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“