Josef Moser (Politiker, 1919)

Josef Moser (2. Reihe, vierter von links) im Kabinett Kreisky I (1970)

Josef Moser (* 2. Jänner 1919 in Sankt Lambrecht in der Steiermark; † 2. März 2003 in Graz[1]) war ein österreichischer Politiker (SPÖ) und Bundesminister für Bauten und Technik im Kabinett Kreisky.

Nach der Matura in Graz 1938 wurde Moser zum Kriegsdienst eingezogen. Am 1. Mai 1938 trat Moser der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 6.269.837).[2] Im Jahr 1946 kehrte er aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft zurück. Darauf begann seine SPÖ-Karriere: Landessekretär der Mietervereinigung Österreichs; 1953 Grazer Gemeinderat, von 1959 bis 1980 Nationalratsabgeordneter. Als Höhepunkt seiner politischen Karriere war Moser von 1970 bis 1980 Bautenminister im Kabinett Kreisky. Moser war eines von vier ehemaligen NSDAP-Mitgliedern im ersten Kabinett Kreiskys. Ab 1970 war er Verbandsobmann der Mietervereinigung Österreichs, deren Ehrenpräsident Moser bis zu seinem Tod war.

Auszeichnungen (Auszug)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Josef Moser im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
  2. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/29200999

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.