Oskar Weihs

Oskar Weihs (* 19. April 1911 in Wien; † 7. Februar 1978 ebenda) war ein österreichischer Politiker (SPÖ).

Weihs besuchte ein humanistisches Gymnasiums in Wien-Hietzing. Am 1. August 1932 trat er in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 1.089.867), allerdings am 31. August 1934 in der Verbotszeit der Partei wieder aus.[1][2] Er studierte an der Hochschule für Bodenkultur und wurde Mitglied der Sängerschaft Ghibellinen Wien.[3] Er wurde 1933 Diplom-Ingenieur und promovierte 1935 mit einer Dissertation Über den Einfluß einiger Desinfektionsmittel auf milchwirtschaftlich schädliche Hefen. Anschließend war er bei der Wiener Molkerei tätig. Nach dem Anschluss Österreichs im März 1938 wurde er Abteilungsleiter im Milch- und Fettwirtschaftsverband „Südmark“.[4]

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trat Weihs der SPÖ bei und wurde deren erster Agrarsprecher. Er wurde Leiter der wirtschaftspolitischen und statistischen Abteilung der steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte. Ab 1949 war er Zensor bei der Nationalbank.

Nach der Nationalratswahl am 10. Mai 1959 zog er erstmals als Abgeordneter in den Nationalrat ein. Auch nach den Wahlen 1962, 1966, 1970 und 1971 zog er in den Nationalrat ein. Nach der Nationalratswahl 1970 begann die Ära Kreisky. Bruno Kreisky berief Weihs im Mai 1970 in sein erstes Kabinett und nach der Nationalratswahl am 10. Oktober 1971 in sein zweites Kabinett, beide Male als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft. Am 8. Juli 1974 löste Günter Haiden ihn in dieser Position ab.

Weihs wurde am Hietzinger Friedhof bestattet.[5]

Auszeichnungen (Auszug)

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/47660528
  2. Kreiskys braune Minister. In: Der Standard. 19. Dezember 2005.
    Simon Wiesenthal: Recht, nicht Rache. Erinnerungen. Ullstein, Frankfurt am Main und Berlin, 1991, S. 357.
  3. Bernhard Weidinger: "Im nationalen Abwehrkampf der Grenzlanddeutschen". Akademische Burschenschaften und Politik in Österreich nach 1945. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2015, ISBN 978-3-205-79600-8, S. 460
  4. Südmark war die NS-Bezeichnung für die Reichsgaue Steiermark und Kärnten (inklusive Osttirol und Südburgenland)
  5. Grabstelle Oskar Weihs, Wien, Hietzinger Friedhof, Gruppe 18, Reihe 9, Nr. 338.

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.