Ingrid Leodolter

Ingrid Leodolter (* 14. August 1919 in Wien; † 17. November 1986 ebenda) war eine österreichische Ärztin und Politikerin (SPÖ).

Leben

Ingrid Zechner war die Tochter des Lehrers und Schulrats sowie späteren Politikers Leopold Zechner. Sie schloss 1937 die Matura am Hietzinger Mädchengymnasium mit Auszeichnung ab und begann ein Medizinstudium, welches sie 1943 mit Promotion abschloss. 1946 trat sie wie ihr Vater in die wiedergegründete SPÖ ein. Verheiratet war sie seit 1938 mit dem Volkswirtschaftler Josef Leodolter, der später unter anderem als Finanzreferent für die Wiener Krankenhäuser tätig war. Ein Sohn aus dieser Ehe war der spätere Gynäkologe Sepp Leodolter.

Leodolter begann 1944 ihre medizinische Laufbahn unter Reinhold Boller am Sophienspital in Wien. Sie wurde 1950 Fach- und 1951 Oberärztin der Abteilung für Innere Medizin. 1958 wurde sie Primaria und leitete dann von 1961 bis 1971 als ärztliche Leiterin das Sophienspital.

1971 führte die Bundesregierung Kreisky II das neue Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz ein, dessen erste Bundesministerin Leodolter am 2. Februar 1971 wurde. Sie führte den Mutter-Kind-Pass ein, der mit regelmäßigen, eintragspflichtigen Untersuchungen eine deutliche Senkung der Kindersterblichkeit bewirkte. Ferner führte sie Präventivuntersuchungen im Gesundheitswesen ein.

1979 wurde ihr von der Opposition und Stimmen der eigenen Partei Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen; aufgrund dieser Vorwürfe trat sie von ihrem Ministeramt mit 8. Oktober 1979 zurück. Sie kehrte an das Sophienspital zurück und arbeitete dort bis 1985 wieder als Chefärztin. Sie wurde am Hietzinger Friedhof bestattet.[1]

Im Jahr 2015 wurde in Hietzing (13. Bezirk) im Bezirksteil Speising die Leodolterpromenade nach ihr benannt, die das ehemalige Lainzer Spital mit dem dortigen Geriatriezentrum verbindet.

Das im September 2015 eröffnete Pflegewohnhaus Rudolfsheim-Fünfhaus im 15. Wiener Gemeindebezirk wurde Ingrid Leodolter Haus benannt.[2]

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Ingrid Leodolter, Wien, Hietzinger Friedhof, Gruppe 44, Nr. 49A.
  2. Ingrid-Leodolter-Haus auf der Website des Wiener Krankenanstaltenverbundes

Literatur

  • Karl Heinz Tragl: Chronik der Wiener Krankenanstalten

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.