Franziska Fast

Franziska Fast (* 18. Mai 1925 in Wien-Ottakring; † 19. Oktober 2003 ebenda) war eine österreichische Politikerin (SPÖ), Metallarbeiterin und Volksanwältin. Fast war 1983 Abgeordnete zum Nationalrat.

Leben

Franziska „Franzi“ Fast eines von vier Kindern eines Bauhilfsarbeiters, besuchte die Pflichtschule und übernahm danach Tätigkeiten als ungelernte Arbeiterin. Sie war danach angelernte Emailliererin bei der Firma Austria-Email-EHT AG und besuchte von 1959 bis 1960 die Sozialakademie der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien.

Neben ihrem Beruf engagierte sich Fast als Betriebsrätin und war Betriebsratsobfrau der Austria-Email-EHT AG. Zudem war sie Gewerkschaftssekretärin der Gewerkschaft Metall-Bergbau-Energie und Kammerrätin der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien sowie Vorsitzende der Frauen in der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter im ÖGB. Daneben hatte sie die Funktion der Stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter im ÖGB Wien inne, war Vorsitzende der Frauen und Stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Metall-Bergbau-Energie sowie Vorsitzende der Volkshilfeorganisation in Wien-Ottakring. Innerparteilich war sie als Mitglied im Vorstandes der SPÖ-Ottakring aktiv und hatte zudem das Amt der Stellvertretenden Vorsitzenden der Frauen der SPÖ-Ottakring inne.

Fast vertrat die SPÖ zwischen 1973 und 1979 im Wiener Landtag und Gemeinderat; vom 5. November 1979 bis zum 24. Mai 1983 war sie unter Bundeskanzler Bruno Kreisky Staatssekretärin für Frauenfragen im Bundesministerium für soziale Verwaltung. Vom 1. Juni 1983 bis zum 30. Juni 1983 war Fast Abgeordnete zum Nationalrat und übernahm im Anschluss vom 1. Juli 1983 bis zum 30. Juni 1989 das Amt der Volksanwältin. Bis kurz vor ihrem Tod war sie außerdem Präsidentin der Volkshilfe Wien; ihr Nachfolger in dieser Position war Johann Hatzl.

Franziska Fast ist bestattet auf dem Evangelischen Friedhof Matzleinsdorf. Im Jahr 2005 wurde in Wien-Donaustadt (22. Bezirk) die Franziska-Fast-Gasse nach ihr benannt. Am 1. Oktober 2020 wurde in ihrem Heimatbezirk Ottakring eine Wohnanlage nach ihr benannt. In den 1980er-Jahren war auch eine kleine Wohnanlage zur Unterbringung von rund 100 Flüchtlingen im Hörndlwald nach ihr benannt worden, diese Anlage stand ab ca. 2011 mangels Bedarf leer und war danach zeitweise durch die Hausbesetzergruppe „EVORA“ zur Nutzung des Wohnraums besetzt worden. Die Anlage wurde 2020 abgerissen und das Gelände renaturiert.[1][2]

Auszeichnungen (Auszug)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Abbruch der Franziska-Fast-Anlage beginnt (abgerufen 27. Dezember 2020).
  2. Ende des unerlaubten Wohnens im Hörndwald (abgerufen 27. Dezember 2020).
  3. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.