Bundesregierung Kreisky I

Bundesregierung Kreisky I
13. Regierung der Zweiten Republik
Gruppenfoto der Regierung
BundeskanzlerBruno Kreisky
WahlNationalratswahl 1970
LegislaturperiodeXII.
Ernannt durchBundespräsident Franz Jonas
Bildung21. April 1970
Ende4. November 1971
Dauer1 Jahr und 197 Tage
VorgängerBundesregierung Klaus II
NachfolgerBundesregierung Kreisky II
Zusammensetzung
Partei(en)SPÖ (Minderheitsregierung)
Repräsentation
Nationalrat
81/165

Die österreichische Bundesregierung Kreisky I wurde nach der Nationalratswahl vom 1. März 1970 gebildet, bei der die SPÖ die ÖVP überflügelt hatte, ohne die absolute Mandatsmehrheit zu erreichen. Bruno Kreisky gelang es gegen die Zusage, das Wahlrecht minderheitenfreundlich zu ändern, die wohlwollende Duldung seiner Minderheitsregierung (der bis dahin ersten in der Geschichte der Zweiten Republik), die die ÖVP-Alleinregierung Klaus II ablösen sollte, durch die FPÖ zu erreichen. Mit diesem Kabinett begannen 13 Jahre, in denen die SPÖ mit Kreisky an der Spitze die Bundesregierung allein führte. Die ÖVP, die seit 1945 alle Bundeskanzler gestellt hatte, ging in Opposition und blieb dies bis 1987.

Bundespräsident Franz Jonas ernannte das Kabinett am 21. April 1970. Es wurde kritisiert, dass fast ein Drittel der Regierung aus ehemaligen Nationalsozialisten bestand.[1][2] Johann Öllinger, ein ehemaliger SS-Untersturmführer, trat vier Wochen nach seiner Ernennung freiwillig und nur aus Krankheitsgründen von seinem Amt als Landwirtschaftsminister zurück[3] und wurde durch das ehemalige NSDAP-Mitglied Oskar Weihs ersetzt.

Im Herbst 1971 bewirkte das Kabinett, nach bereits geändertem Wahlrecht, Neuwahlen, die der SPÖ nunmehr die absolute Mandatsmehrheit brachten. Daher trat das Kabinett Kreisky I am 19. Oktober 1971 zurück und wurde vom Bundespräsidenten bis zur Ernennung des zweiten Kabinetts Kreisky am 4. November 1971 mit der Fortführung der Geschäfte betraut.

Bundesminister (für)AmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzlerBruno KreiskySPÖErnst Eugen Veselsky (SPÖ)
Ministerin ohne Portefeuille im Bundeskanzleramt
(bis 26. Juli 1970)
Hertha FirnbergSPÖ 
Vizekanzler und BM für Soziale VerwaltungRudolf HäuserSPÖGertrude Wondrack (SPÖ, bis † 31. Juli 1971)
Auswärtige AngelegenheitenRudolf Kirchschlägerparteilos 
InneresOtto RöschSPÖ 
Unterricht, ab 24. Juli 1970: BM für Unterricht und KunstLeopold GratzSPÖ 
JustizChristian BrodaSPÖ 
FinanzenHannes AndroschSPÖ 
Land- und ForstwirtschaftJohann Öllinger (bis 22. Mai 1970)
Oskar Weihs
SPÖ 
Handel, Gewerbe und IndustrieJosef StaribacherSPÖ 
Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen,
ab 24. Juli 1970: BM für Verkehr
Erwin FrühbauerSPÖ 
LandesverteidigungJohann Freihsler (bis 4. Februar 1971)
Karl Lütgendorf (ab 8. Februar 1971, dazwischen: Bruno Kreisky)
SPÖ
parteilos
 
Bauten und TechnikJosef MoserSPÖ 
Wissenschaft und Forschung
(eingerichtet mit 24. Juli 1970)
Hertha Firnberg (ab 26. Juli 1970)SPÖ 

Weblinks

Einzelnachweise

  1. derStandard.at 19. Dezember 2005 Inland - Braune Flecken - Kreiskys braune Minister
  2. Parlamentarische Materialien. Abgerufen am 3. September 2019.
  3. spiegel.de 1970: So weit zurück; Armer Teufel (zum Innenminister Otto Rösch)

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.