Bundesregierung Ramek II

Die Bundesregierung Ramek II war eine österreichische Bundesregierung, die vom 15. Jänner 1926 bis 20. Oktober 1926 im Amt war. Sie war eine Koalitionsregierung der Christlichsozialen Partei (CSP) mit der Großdeutschen Volkspartei (GDVP). Regierungschef war der christlichsoziale Rudolf Ramek.

Eine finanzielle Affäre um Außenminister Heinrich Mataja, ernst zu nehmende Vorwürfe gegen Landwirtschaftsminister Rudolf Buchinger, er habe den in einer schweren Krise befindlichen Weinbau bei den Handelsvertragsverhandlungen mit Ungarn nicht ausreichend vertreten, sowie die Ablehnung eines von Finanzminister Jakob Ahrer ausgearbeiteten Wirtschaftsprogrammes durch die Christlichsoziale Bundespartei ließen die Stimmen für eine Umbildung des Kabinetts im Dezember 1925 immer lauter werden. Am 14. Jänner 1926 demissionierte die Bundesregierung Ramek I, am 15. Jänner wurde das Kabinett Ramek II angelobt. Die Position des Außenministers wurde nicht mehr besetzt, die Agenden übernahm Bundeskanzler Ramek selbst und wurde dabei von den Sektionschefs Franz Peter und Richard Schüller unterstützt.

Im Sommer 1926 versuchte Unterrichtsminister Emil Schneider mit dem Wiener Sozialdemokraten Otto Glöckel eine neue Formulierung der Schulgesetze zu erarbeiten, band dabei aber den Koalitionspartner GDVP nicht ein. Nachdem das Abkommen am Widerstand der GDVP und des Bundeskanzlers scheiterte, demissionierte Schneider. Im Herbst 1926 zeigte sich die CSP unschlüssig gegenüber überzogenen Gehaltsforderungen der Beamtenschaft, die einen großen Teil der GDVP-Wählerschaft ausmachte. Dadurch ergab sich ein zunehmend konfuses Erscheinungsbild der Regierung, die schließlich am 15. Oktober ihren Rücktritt erklärte.[1] Sie war noch mit der Fortführung der Geschäfte bis zum 20. Oktober betraut.

AmtAmtsinhaberPartei
BundeskanzlerRudolf RamekCSP
Vizekanzler (mit der Leitung der Justizangelegenheiten betraut)Leopold WaberGDVP
Bundesminister für UnterrichtEmil Schneider (bis 16. Juni 1926)
Josef Resch (16. Juni 1926 bis 25. Juni 1926)
Anton Rintelen (ab 25. Juni 1926)
CSP
CSP
CSP
Bundesminister für soziale VerwaltungJosef ReschCSP
Bundesminister für FinanzenJosef KollmannCSP
Bundesminister für Land- und ForstwirtschaftAndreas ThalerCSP
Bundesminister für Handel und VerkehrHans SchürffGDVP
Bundesminister für HeereswesenCarl VaugoinCSP

Literatur

  • Franz Schausberger: Rudolf Ramek 1881–1941. Konsenskanzler im Österreich der Gegensätze. (= Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek. Band 62). Böhlau, Wien / Köln / Weimar 2017. ISBN 978-3-205-20644-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Robert Kriechbaumer: Die großen Erzählungen der Politik. Politische Kultur und Parteien in Österreich von der Jahrhundertwende bis 1945 (= Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Salzburg. Band 12). Böhlau, Wien / Köln / Weimar 2001, ISBN 3-205-99400-0, S. 268.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.