Gertrude Wondrack

Gertrude Wondrack (links neben Bruno Kreisky) im Kabinett Kreisky I (1970)

Gertrude Wondrack (* 8. März 1920 in Wien; † 31. Juli 1971 in Sankt Lorenzen bei Scheifling, Steiermark) war eine österreichische Gewerkschafterin und Politikerin (SPÖ).

Leben

Gertrude Wondrack war von Beruf Schneiderin. Sie trat 1945 in die SPÖ ein. 1946 / 1947 arbeitete sie im Modesalon Adlmüller in Wien. Als es dort zu gewerkschaftlichen Problemen kam und man Wondrack entlassen wollte, engagierte sie sich in der Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter, für die sie dann von 1948 bis 1963 tätig war. Seit 1. Jänner 1964 war sie Bundesfrauensekretärin der SPÖ. 1964–1966 gehörte sie als Vertreterin Wiens dem Bundesrat an, anschließend war sie 1966–1971 Abgeordnete zum Nationalrat und Vorsitzende von dessen Sozialausschuss. Sie war Mitglied des Bundesparteivorstandes der SPÖ.

Bundeskanzler Bruno Kreisky berief sie im April 1970 nach seinem Wahlsieg in seine erste Regierung, und zwar als Staatssekretärin im von Vizekanzler Rudolf Häuser geleiteten Bundesministerium für soziale Verwaltung. In dieser Funktion war sie vor allem für Volksgesundheit zuständig und engagierte sich stark für die Interessen berufstätiger Frauen.

Auf der Rückfahrt von einem Termin in Villach hatte ihr Dienstwagen im Sommer 1971 an der Grenze von Kärnten zur Steiermark einen Frontalzusammenstoß, nachdem der Wagen bei regennasser Straße auf die Gegenfahrbahn geraten war. Gertrude Wondrack wurde als Beifahrerin durch die Windschutzscheibe geschleudert und war sofort tot. Im anderen Wagen starben zwei Menschen; Wondracks Chauffeur überlebte den Unfall.

Ehrungen

Gertrude Wondrack wurde in Wien, 13. Bezirk, in der Maygasse im Bezirksteil Speising ein Denkmal in Form einer Porträtbüste errichtet. 2006 benannte die Stadtverwaltung den Gertrude-Wondrack-Platz im „Kabelwerk“, 12. Bezirk, Bezirksteil Altmannsdorf, nach der Politikerin.

Literatur

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.