Bundesregierung Klaus I

Bundesregierung Klaus I
11. Regierung der Zweiten Republik
Josef Klaus
BundeskanzlerJosef Klaus
Wahlkeine
LegislaturperiodeX.
Ernannt durchBundespräsident Adolf Schärf
Bildung2. April 1964
Ende19. April 1966
Dauer2 Jahre und 17 Tage
VorgängerBundesregierung Gorbach II
NachfolgerBundesregierung Klaus II
Zusammensetzung
Partei(en)ÖVP + SPÖ
Repräsentation
Nationalrat
157/165

Die österreichische Bundesregierung Klaus I wurde von ÖVP und SPÖ ohne vorherige Nationalratswahl vereinbart, weil die ÖVP den ihr angehörenden Bundeskanzler auswechseln wollte; Alfons Gorbach wurde durch Josef Klaus abgelöst. Bundespräsident Adolf Schärf ernannte das Kabinett am 2. April 1964. Die große Koalition wies allerdings nach 19-jährigem Bestehen starke Abnützungserscheinungen auf, weshalb die Regierung am 25. Oktober 1965 zurücktrat und Neuwahlen vorbereitete. Sie wurde von Bundespräsident Franz Jonas mit der Fortführung der Geschäfte betraut; diese endete nach der Nationalratswahl 1966 mit 19. April 1966.

Das Kabinett Klaus I war die bisher letzte Große Koalition unter Führung der ÖVP; die erste Große Koalition unter Führung der SPÖ kam erst 21 Jahre später, 1987, zu Stande. Die im September 1964 erfolgte Entlassung von Innenminister Franz Olah, einem ehemaligen Präsidenten des Gewerkschaftsbundes, aus der Regierung auf Wunsch der SPÖ leitete für diese eine längere Phase heftigen Streits mit Olah und seinen Anhängern ein. Es war die letzte Bundesregierung, in der der Wiederaufbau namensgebendes Element für ein Ministerium war und die bislang letzte, in der keine Frau vertreten war.

Bundesminister (für)AmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzleramtBundeskanzler: Josef Klaus
Vizekanzler: Bruno Pittermann
ÖVP
SPÖ
 
InneresFranz Olah (bis 21. September 1964)
Hans Czettel (ab 21. September 1964)
SPÖFranz Soronics (ÖVP)
JustizChristian BrodaSPÖFranz Hetzenauer (ÖVP)
UnterrichtTheodor Piffl-PercevicÖVP 
Soziale VerwaltungAnton ProkschSPÖ 
FinanzenWolfgang SchmitzÖVP 
Land- und ForstwirtschaftKarl SchleinzerÖVP 
Handel und WiederaufbauFritz BockÖVPEduard Weikhart (SPÖ)
Vinzenz Kotzina (ÖVP)
Verkehr und ElektrizitätswirtschaftOtto ProbstSPÖ 
LandesverteidigungGeorg PraderÖVPOtto Rösch (SPÖ)
Auswärtige AngelegenheitenBruno KreiskySPÖCarl Heinz Bobleter (ÖVP)

Literatur

  • Robert Kriechbaumer: Die Ära Josef Klaus: Österreich in den "kurzen" sechziger Jahren. Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für Politisch-Historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek (Salzburg), Böhlau Verlag, Wien 1998, ISBN 3-205-98882-5 (978-320598882-3)

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Bundesarchiv B 145 Bild-F020439-0011, Detail Bundeskanzler Josef Klaus.jpg
Autor/Urheber: , Lizenz: CC BY-SA 3.0 de

Kurztitel: Bundeskanzler Josef Klaus 

Archivischer Titel: Staatsbesuch des österreichischen Bundeskanzlers Dr. Josef Klaus, Gespräch mit Bundeskanzler Prof. Dr. Ludwig Erhard 

Abgebildete Personen:

  • Klaus, Josef: Bundeskanzler, Österreich

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Historische Originalbeschreibung: 

Bundeskanzler Klaus (Österreich) bei Bundeskanzler Erhard