Bundesregierung Gorbach I

Bundesregierung Gorbach I
9. Regierung der Zweiten Republik
Alfons Gorbach
BundeskanzlerAlfons Gorbach
Wahlkeine
LegislaturperiodeIX.
Ernannt durchBundespräsident Adolf Schärf
Bildung11. April 1961
Ende27. März 1963
Dauer1 Jahr und 350 Tage
VorgängerBundesregierung Raab IV
NachfolgerBundesregierung Gorbach II
Zusammensetzung
Partei(en)ÖVP + SPÖ
Repräsentation
Nationalrat
157/165

Die österreichische Bundesregierung Gorbach I wurde ohne vorangegangene Nationalratswahl gebildet, weil die ÖVP den ihr angehörenden Bundeskanzler der Koalition mit der SPÖ auswechseln wollte und Julius Raab durch Alfons Gorbach ersetzte. Das Kabinett wurde von Bundespräsident Adolf Schärf am 11. April 1961 ernannt. Gorbachs Nachfolger Josef Klaus wurde dabei, als Finanzminister, erstmals in die Bundesregierung berufen. Sie trat am 20. November 1962, zwei Tage nach der Nationalratswahl 1962, zurück und wurde vom Bundespräsidenten mit der Fortführung der Geschäfte betraut. Diese dauerte wegen der langen Verhandlungen zur Weiterführung der ÖVP-SPÖ-Koalition bis 27. März 1963.

Bundesminister (für)AmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzleramtBundeskanzler: Alfons Gorbach
Vizekanzler: Bruno Pittermann
ÖVP
SPÖ
 
InneresJosef AfritschSPÖOtto Kranzlmayr (ÖVP)
JustizChristian BrodaSPÖ 
UnterrichtHeinrich DrimmelÖVP 
Soziale VerwaltungAnton ProkschSPÖ 
FinanzenJosef KlausÖVP 
Land- und ForstwirtschaftEduard HartmannÖVP 
Handel und WiederaufbauFritz BockÖVPEduard Weikhart (SPÖ)
Verkehr und ElektrizitätswirtschaftKarl Waldbrunner (bis 14. Dezember 1962)
Vizekanzler Bruno Pittermann (ab 14. Dezember 1962)
SPÖ 
LandesverteidigungKarl SchleinzerÖVPOtto Rösch (SPÖ)
Auswärtige AngelegenheitenBruno KreiskySPÖLudwig Steiner (ÖVP)

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Alfons Gorbach 1965.jpg
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Alfons Gorbach
Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.