Bundesregierung Figl III

Die österreichische Bundesregierung Figl III, unveränderte Fortsetzung der ÖVP-SPÖ-Koalition, wurde von Bundespräsident Theodor Körner auf Vorschlag von Bundeskanzler Leopold Figl ohne vorherige Neuwahlen am 28. Oktober 1952 ernannt und amtierte bis zum 25. Februar 1953. Sie wurde an diesem Tag vom Bundespräsidenten bis zur Ernennung der nächsten Regierung mit der Fortführung der Geschäfte betraut. Die Fortführung endete am 2. April 1953.

Notwendig geworden war die Ernennung am 28. Oktober 1952 durch einen Budgetstreit der beiden Parteien. Die Verfassung zwang die Regierung in diesem Fall zum Rücktritt. Körner nahm die Demission an, beauftragte Figl aber sofort mit der Neubildung einer Regierung und dieser schlug eine Wiederbetrauung in unveränderter Zusammensetzung vor.[1] Am gleichen Tag empfahl Figl dem Nationalrat, sich aufzulösen und baldige Neuwahlen anzustreben. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Nationalrat am 30. Oktober 1952 getroffen, die Nationalratswahl für den 22. Februar 1953 angesetzt.[2] Der Bundesregierung Figl III war somit per se eine kurze Amtszeit gesetzt.

Bundesminister (für)AmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzleramtBundeskanzler Leopold Figl
Vizekanzler: Adolf Schärf (ohne Portefeuille)
Bundesminister (für auswärtige Angelegenheiten) Karl Gruber
ÖVP
SPÖ
ÖVP
InneresOskar HelmerSPÖFerdinand Graf (ÖVP)
Andreas Korp (SPÖ)
JustizJosef GeröSPÖ-nahe
UnterrichtErnst KolbÖVP
Soziale VerwaltungKarl MaiselSPÖ
FinanzenReinhard KamitzÖVP
Land- und ForstwirtschaftFranz ThomaÖVP
Handel und WiederaufbauJosef C. Böck-GreissauÖVPFritz Bock (ÖVP)
Verkehr und verstaatlichte BetriebeKarl WaldbrunnerSPÖVinzenz Übeleis (SPÖ)

Einzelnachweise

  1. 100. Sitzung NR VI. GP - Stenographisches Protokoll. (PDF) S. 2, abgerufen am 7. Dezember 2021.
  2. Stenographisches Protokoll 101. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich, VI. Gesetzgebungsperiode, Donnerstag, 30. Oktober 1952. (PDF) Abgerufen am 7. Dezember 2021.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.