Bundesregierung Raab II

Bundesregierung Raab II
6. Regierung der Zweiten Republik
Julius Raab
BundeskanzlerJulius Raab
WahlNationalratswahl 1956
LegislaturperiodeVIII.
Ernannt durchBundespräsident Theodor Körner
Bildung29. Juni 1956
Ende16. Juli 1959
Dauer3 Jahre und 17 Tage
VorgängerBundesregierung Raab I
NachfolgerBundesregierung Raab III
Zusammensetzung
Partei(en)ÖVP + SPÖ
Repräsentation
Nationalrat
156/165

Die österreichische Bundesregierung Raab II wurde nach der Nationalratswahl am 13. Mai 1956, bei der die ÖVP acht Mandate zu Lasten der FPÖ hinzugewann, die SPÖ eines zu Lasten der Kommunisten, zusammengestellt. Bundespräsident Theodor Körner ernannte die ÖVP-SPÖ-Koalitionsregierung am 29. Juni 1956. Im Herbst des gleichen Jahres hatte die Regierung die außenpolitischen Folgen des ungarischen Revolutionsversuchs zu bewältigen, wozu strikte militärische Neutralität und umfassende humanitärer Flüchtlingshilfe gehörten.

Am 5. Mai 1957 wurde Vizekanzler Adolf Schärf zum neuen Bundespräsidenten gewählt und wechselte am 22. Mai in dieses Amt. Ihm folgte Bruno Pittermann als Vizekanzler bis 1966 nach.

Die Regierung Raab II trat am 12. Mai 1959, zwei Tage nach der Nationalratswahl 1959, zurück. Sie wurde von Bundespräsident Adolf Schärf bis zur Bildung der nächsten Regierung mit der Fortführung der Geschäfte betraut, die am 16. Juli 1959 endete. Damit schied Leopold Figl nach 14 Jahren fast ununterbrochener Regierungszugehörigkeit seit 1945 definitiv aus der Bundesregierung aus.

Bundesminister (für)AmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzleramtJulius Raab
Vizekanzler (ohne Portefeuille): Adolf Schärf (bis 22. Mai 1957)
Bruno Pittermann (ab 22. Mai 1957)
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten: Leopold Figl
Bundesminister für Angelegenheiten der Landesverteidigung (im Bundeskanzleramt bis 15. Juli 1956): Ferdinand Graf
ÖVP
SPÖ

SPÖ

ÖVP

ÖVP
Bruno Kreisky (Äußeres; SPÖ)
Franz Gschnitzer (Äußeres; ÖVP)
Karl Stephani (Landesverteidigung; im Bundeskanzleramt bis 15. Juli 1956; SPÖ)
InneresOskar HelmerSPÖFranz Grubhofer (ÖVP)
JustizOtto TschadekSPÖ 
UnterrichtHeinrich DrimmelÖVP 
Soziale VerwaltungAnton ProkschSPÖ 
FinanzenReinhard KamitzÖVPFritz Bock (bis 19. September 1956; ÖVP)
Hermann Withalm (ab 12. Oktober 1956; ÖVP)
Land- und ForstwirtschaftFranz ThomaÖVP 
Handel und WiederaufbauUdo Illig (bis 19. September 1956)
Fritz Bock
ÖVPEduard Weikhart (SPÖ)
Verkehr und ElektrizitätswirtschaftKarl WaldbrunnerSPÖ 
Landesverteidigung (ab 15. Juli 1956; zuvor im Bundeskanzleramt)Ferdinand GrafÖVPKarl Stephani (SPÖ)

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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