Bundesregierung Raab III

Bundesregierung Raab III
7. Regierung der Zweiten Republik
Julius Raab
BundeskanzlerJulius Raab
WahlNationalratswahl 1959
LegislaturperiodeIX.
Ernannt durchBundespräsident Adolf Schärf
Bildung16. Juli 1959
Ende3. November 1960
Dauer1 Jahr und 110 Tage
VorgängerBundesregierung Raab II
NachfolgerBundesregierung Raab IV
Zusammensetzung
Partei(en)ÖVP + SPÖ
Repräsentation
Nationalrat
157/165

Die österreichische Bundesregierung Raab III wurde nach der Nationalratswahl vom 10. Mai 1959 zusammengestellt. Bei dieser Wahl hatte die SPÖ um rund 45.000 Stimmen mehr erhalten als die ÖVP, die dennoch um ein Mandat mehr erzielte als ihr Koalitionspartner und daher weiterhin den Kanzler stellte. Der spätere, bis heute längstdienende Bundeskanzler, Bruno Kreisky, wurde in dieser Regierung auf Grund des SPÖ-Wahlerfolgs zum ersten Mal Minister und übernahm das Außenministerium von Leopold Figl, der nach 14 Jahren fast ununterbrochener Regierungszugehörigkeit definitiv ausschied.

Bundespräsident Adolf Schärf ernannte das Kabinett Raab III am 16. Juli 1959. Es amtierte bis zum 3. November 1960, als die Regierung zurücktrat und vom Bundespräsidenten praktisch unverändert wiederernannt wurde. Raab IV sollte aber nur 159 Tage amtieren, bis die ÖVP den Kanzler auswechselte.

Bundesminister (für)AmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzleramtBundeskanzler: Julius Raab
Vizekanzler: Bruno Pittermann (ab 29. Juli 1959)
ÖVP
SPÖ
 
InneresJosef AfritschSPÖFranz Grubhofer (ÖVP)
JustizOtto Tschadek (bis 23. Juni 1960)
Christian Broda (ab 23. Juni 1960)
SPÖ 
UnterrichtHeinrich DrimmelÖVP 
Soziale VerwaltungAnton ProkschSPÖ 
FinanzenReinhard Kamitz (bis 17. Juni 1960)
Eduard Heilingsetzer (ab 17. Juni 1960)
ÖVP 
Land- und ForstwirtschaftEduard HartmannÖVP 
Handel und WiederaufbauFritz BockÖVPEduard Weikhart (SPÖ)
Verkehr und ElektrizitätswirtschaftKarl WaldbrunnerSPÖ 
LandesverteidigungFerdinand GrafÖVPMax Eibegger (SPÖ) (bis 19. Oktober 1959)
Otto Rösch (SPÖ) (ab 19. Oktober 1959)
Auswärtige AngelegenheitenBruno Kreisky (ab 31. Juli 1959, davor als Minister im Bundeskanzleramt)SPÖFranz Gschnitzer (ÖVP) (ab 31. Juli 1959, davor als Staatssekretär im Bundeskanzleramt)

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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