Bundesregierung Figl I

Die österreichische Bundesregierung Figl I, bis 20. November 1947 eine Dreiparteienregierung von ÖVP, SPÖ und KPÖ, dann eine (bis 1966 beibehaltene) ÖVP-SPÖ-Koalition, wurde nach der Nationalratswahl vom 25. November 1945 zusammengestellt und von Bundespräsident Karl Renner am Tag seiner Wahl, dem 20. Dezember 1945, ernannt. (Am 19. Dezember war das Bundes-Verfassungsgesetz wieder voll in Kraft getreten.) Die Regierung erklärte am 11. Oktober 1949 ihren Rücktritt und wurde von Renner bis 8. November 1949 mit der Fortführung der Geschäfte betraut.

Bundesminister (für)AmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzleramtBundeskanzler Leopold FiglÖVP 
Vizekanzler: Adolf Schärf (ohne Portefeuille)SPÖ
Bundesminister (für auswärtige Angelegenheiten) Karl GruberÖVP
Bundesminister (im Bundeskanzleramt) Alois Weinberger (bis 11. Jänner 1947)
Erwin Altenburger (ab 11. Jänner 1947)
InneresOskar HelmerSPÖFerdinand Graf (ÖVP)
JustizJosef Geröparteilos (SPÖ-nominiert) 
UnterrichtFelix HurdesÖVP 
Soziale VerwaltungKarl MaiselSPÖ 
FinanzenGeorg ZimmermannÖVP 
Land- und ForstwirtschaftJosef KrausÖVP 
Handel und WiederaufbauEugen Fleischacker (bis 31. Mai 1946)ÖVP 
Eduard Heinl (seit 31. Mai 1946 bis 18. Februar 1948)
Ernst Kolb
VolksernährungHans Frenzel (bis 11. Jänner 1947)SPÖ 
Otto Sagmeister (seit 11. Jänner 1947)
Vermögenssicherung und WirtschaftsplanungPeter KraulandÖVPKarl Waldbrunner (bis 28. März 1946, SPÖ)
Franz Rauscher (seit 28. März 1946 bis 11. Jänner 1947, SPÖ)
Karl Mantler (seit 11. Jänner 1947, SPÖ)
VerkehrVinzenz ÜbeleisSPÖ 
Elektrifizierung und EnergiewirtschaftKarl Altmann (bis 20. November 1947)KPÖ 
Eduard Heinl (mit der Leitung betraut – seit 20. November 1947 bis 24. November 1947)
Alfred Migsch (seit 24. November 1947)SPÖ

Von diesen ursprünglichen 17 Regierungsmitgliedern waren 12 ehemalige KZ-Häftlinge.[1]

Quellen

  1. Paul Lendvai: Mein Österreich, 2007 S. 39

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.