Bundesregierung Figl II

Die österreichische Bundesregierung Figl II, eine ÖVP-SPÖ-Koalition, wurde nach der Nationalratswahl am 9. Oktober 1949 zusammengestellt und von Bundespräsident Karl Renner am 8. November 1949 ernannt. Sie amtierte bis zum 28. Oktober 1952.

Zehn Wochen vor Beginn des Jahres 1953 hätte der Budgetentwurf für dieses Jahr durch die Bundesregierung an den Nationalrat übermittelt werden müssen. Bis Ablauf dieser Frist am 23. Oktober 1952 konnte im Ministerrat jedoch keine Einigung auf einen Entwurf erzielt werden. Die SPÖ wollte den Sparkurs der ÖVP nicht mittragen und forderte staatliche Investitionen.[1] Daher reichte die Regierung, wie in der Verfassung vorgesehen, ihre Demission beim Präsidenten ein.[2] Bundespräsident Theodor Körner nahm diese vorerst nicht an und appellierte an beide Parteien, eine Einigung zu finden. Erst nachdem die Koalitionsparteien am 28. Oktober den Vorschlag vorlegten, ein Budgetprovisorium zu beschließen, nahm Körner die Demission der Regierung an und beauftragte Figl mit der Neubildung einer Regierung.[3]

Bundesminister (für)AmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzleramtBundeskanzler Leopold Figl
Vizekanzler: Adolf Schärf (ohne Portefeuille)
Bundesminister (für auswärtige Angelegenheiten) Karl Gruber
ÖVP
SPÖ
ÖVP
 
InneresOskar HelmerSPÖFerdinand Graf (ÖVP)
Andreas Korp (SPÖ) (ab 23. Jänner 1952)
JustizOtto Tschadek (bis 16. September 1952)
Josef Gerö (ab 16. September 1952)
SPÖ
parteilos
 
UnterrichtFelix Hurdes (bis 23. Jänner 1952)
Ernst Kolb (ab 23. Jänner 1952)
ÖVP 
Soziale VerwaltungKarl MaiselSPÖ 
FinanzenEugen Margarétha (bis 23. Jänner 1952)
Reinhard Kamitz (ab 23. Jänner 1952)
ÖVP 
Land- und ForstwirtschaftJosef Kraus (bis 23. Jänner 1952)
Franz Thoma (ab 23. Jänner 1952)
ÖVP 
Handel und WiederaufbauErnst Kolb (bis 23. Jänner 1952)
Josef C. Böck-Greissau (ab 23. Jänner 1952)
ÖVPFritz Bock (ÖVP) (ab 23. Jänner 1952)
Verkehr und verstaatlichte BetriebeKarl WaldbrunnerSPÖVinzenz Übeleis (SPÖ)

Einzelnachweise

  1. Wirtschaftlicher Wiederaufbau | Parlament Österreich. Abgerufen am 7. Dezember 2021.
  2. Portaltreffer |  Österreichische Mediathek. Abgerufen am 7. Dezember 2021.
  3. 100. Sitzung NR VI. GP - Stenographisches Protokoll. (PDF) S. 2, abgerufen am 7. Dezember 2021.

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.