Johann Freihsler

Johann Freihsler (stehend, zweiter von links) im Kabinett Kreisky I (1970)

Johann Freihsler (* 4. Dezember 1917 in Wien; † 17. Februar 1981 ebenda) war ein österreichischer General und Bundesminister für Landesverteidigung.

Leben

Nach mit Auszeichnung bestandener Matura an der Lehrerbildungsanstalt Wien III. rückte er im September 1936 als Einjährig-Freiwilliger zum Wiener Infanterieregiment Nr. 3 des Bundesheeres der ersten Republik ein. 1937 begann er die Offiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie.

Nach dem Anschluss Österreichs im März 1938 wurde er in die Wehrmacht übernommen, und im September dieses Jahres als Oberfähnrich zum Infanterie-Regiment 16 der 22. Infanterie-Division nach Oldenburg versetzt. Zum Leutnant befördert, nahm er mit diesem Regiment im September 1939 am Überfall auf Polen teil. 1940 nach Rumänien verlegt, nahm sein Verband am Feldzug gegen die Sowjetunion ab 22. Juni 1941 im Südabschnitt teil. Als Kompaniechef wurde er im August 1941 verwundet und anschließend als Ordonnanzoffizier beim XXX. Armeekorps verwendet. In gleicher Funktion war er von Mai 1942 bis Oktober 1943 beim Armeeoberkommando 11 und von November 1943 bis Februar 1944 bei den Heeresgruppen Süd und Don eingeteilt. Im Mai 1943 wurde er Hauptmann. Von März 1944 bis April 1945 absolvierte er die Generalstabsausbildung.

Nach Kriegsende gelang ihm in langen Fußmärschen die Heimkehr nach Wien. Er fand im Innenministerium Beschäftigung in der Abteilung 12 K, die sich mit der Betreuung der Kriegsgefangenen und Heimkehrer befasste. Mitte 1955 wurde er in das Amt für Landesverteidigung überstellt und zur Mitarbeit bei der Aufstellung des Bundesheeres eingesetzt. Ab 1. Jänner 1956 wurde er Major dhmD (Generalstabsdienst). Von 1958 bis 1961 hatte er als Leiter der Organisationsabteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung wesentlichen Anteil am Heeresaufbau. Nach den unter Bundesminister Karl Schleinzer vorgenommenen Umstellungen im Ressort musste er diesen Posten verlassen und wurde Leiter der Stabsabteilung des nunmehr in seinen Kompetenzen eingeschränkten Generaltruppeninspektors, General Erwin Fussenegger. Diesen Posten hatte er vom 1. August 1961 bis 19. Jänner 1966 inne und konnte sich in dieser Zeit die Anerkennung und das Vertrauen des Generals erwerben. Zu seinen wesentlichen Leistungen in dieser Zeit zählt die Vorbereitung der ersten Großmanöver des Bundesheeres im Herbst 1965 und die Organisation mehrerer großer Paraden auf der Wiener Ringstraße. Er leitete auch den Katastropheneinsatz bei den großen Überschwemmungen des Sommers 1965 in Kärnten. Am 1. Jänner 1966 wurde er Brigadier. Zu diesem Zeitpunkt wurde er von Bundesminister Georg Prader auch mit der Leitung der Gruppe Operation betraut. In dieser Funktion organisierte er den Einsatz des Bundesheeres während der 1968 durch den Einmarsch der Warschauer Paktes in der Tschechoslowakei entstandenen Krise.

Am 21. April 1970 wurde er, der politisch der SPÖ nahestand, als Bundesminister für Landesverteidigung in das erste Kabinett von Kanzler Bruno Kreisky berufen. Er war der erste sozialdemokratische Verteidigungsminister der zweiten Republik. In seine Ministerschaft fiel die Umsetzung der Bundesheerreform, nach der der Wehrdienst von neun auf sechs Monate verkürzt wurde.

Am 3. Februar 1971 legte er aus Gesundheitsgründen sein Ministeramt zurück und ging kurz darauf in Pension, nachdem er noch am 1. Jänner 1971 zum General der Infanterie befördert worden war.

Johann Freihsler starb am 17. Februar 1981.

Literatur

  • Stefan Bader: An höchster Stelle… Die Generale des Bundesheeres der zweiten Republik. Gra & Wis, Wien 2004, ISBN 3-902455-02-0, S. 109 ff.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.