Bundesregierung Dollfuß I

Die Bundesregierung Dollfuß I war vom 20. Mai 1932 bis 21. September 1933 im Amt. Regierungschef war Engelbert Dollfuß.

Zustandekommen

Am 28. April 1932 stellten die Sozialdemokraten den Antrag auf Auflösung des Nationalrats, was Neuwahlen bedeutet hätte. Dem kam die Regierung Buresch durch Rücktritt zuvor. Am 10. Mai 1932 wurde Dollfuß von Bundespräsident Wilhelm Miklas als Bundeskanzler designiert und mit der Bildung einer neuen Regierung beauftragt. Er bot den Sozialdemokraten Zusammenarbeit an, diese forderten aber Neuwahlen. Auch die Großdeutschen lehnten eine Koalition ab. Um Neuwahlen zu verhindern, bildete Dollfuß am 20. Mai 1932 mit dem Landbund und dem Heimatblock eine Koalition, die über 83 von 165 Stimmen im Nationalrat verfügte, eine Mehrheit von nur einer Stimme.

Mitglieder

AmtAmtsinhaberParteiStaatssekretär
BundeskanzlerEngelbert DollfußCSP
VizekanzlerFranz WinklerLandbund
mit der sachlichen Leitung der Angelegenheiten der inneren Verwaltung betrautFranz Bachinger (bis 10. Mai 1933)
Vinzenz Schumy (ab 10. Mai 1933)
Landbund
Landbund
mit der sachlichen Leitung der Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit betrautHermann Ach (bis 28. September 1932)
Emil Fey (ab 10. Mai 1933)
ohne Parteimitgliedschaft
Heimatblock
Emil Fey (17. Oktober 1932 bis 10. Mai 1933)
mit der sachlichen Leitung der Angelegenheiten der Verfassungs- und Verwaltungsreform betrautOtto Ender (ab 19. Juli 1933)CSP
Bundesminister für JustizKurt SchuschniggCSP
Bundesminister für UnterrichtAnton Rintelen (bis 24. Mai 1933)
Kurt Schuschnigg (ab 24. Mai 1933)
CSP
CSP
Bundesminister für soziale VerwaltungJosef Resch (bis 11. März 1933)
Robert Kerber (ab 11. März 1933)
CSP
ohne Parteimitgliedschaft
Odo Neustädter-Stürmer (ab 10. Mai 1933)
Bundesminister für FinanzenEmanuel Weidenhoffer (bis 10. Mai 1933)
Karl Buresch (ab 10. Mai 1933)
CSP
CSP
Bundesminister für Land- und ForstwirtschaftEngelbert DollfußCSPFranz Bachinger (ab 10. Mai 1933)
Bundesminister für Handel und VerkehrGuido Jakoncig (bis 10. Mai 1933)
Fritz Stockinger (ab 10. Mai 1933)
Heimatblock
CSP
Odo Neustädter-Stürmer (ab 10. Mai 1933)
Franz Bachinger (ab 10. Mai 1933)
Bundesminister für HeereswesenCarl VaugoinCSP

Literatur

  • Franz Schausberger: Letzte Chance für die Demokratie. Die Bildung der Regierung Dollfuß I im Mai 1932. Bruch der österreichischen Proporzdemokratie. Böhlau, Wien u. a. 1993, ISBN 3-205-98050-6, (Studien zur Geschichte der christlich-sozialen Parteien 1), S. 152–153.
  • Klaus Berchtold: Verfassungsgeschichte der Republik Österreich. Band 1: 1918–1933. Springer, Wien / New York 1998, ISBN 3-211-83188-6, S. 636–755.

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.