Bundesregierung Raab IV
Bundesregierung Raab IV | |
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8. Regierung der Zweiten Republik | |
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Bundeskanzler | Julius Raab |
Wahl | keine |
Legislaturperiode | IX. |
Ernannt durch | Bundespräsident Adolf Schärf |
Bildung | 3. November 1960 |
Ende | 11. April 1961 |
Dauer | 159 Tage |
Vorgänger | Bundesregierung Raab III |
Nachfolger | Bundesregierung Gorbach I |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | ÖVP + SPÖ |
Repräsentation | |
Nationalrat | 157/165 |
Die österreichische Bundesregierung Raab IV wurde ohne vorherige Nationalratswahl zusammengestellt und stellte eine praktisch unveränderte Fortsetzung des zurückgetretenen ÖVP-SPÖ-Kabinetts Raab III dar. Das letzte Kabinett unter Führung von Julius Raab wurde von Bundespräsident Adolf Schärf am 3. November 1960 ernannt und amtierte bis zu seinem Rücktritt am 11. April 1961, der mit einem Kanzlerwechsel auf Wunsch der ÖVP verbunden war. Die Amtszeit von Raab IV war mit 159 Tagen die zweitkürzeste der Zweiten Republik nach der Bundesregierung Figl III mit 120 Tagen.
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“