Bundesregierung Klaus II
Bundesregierung Klaus II | |
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12. Regierung der Zweiten Republik | |
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Bundeskanzler | Josef Klaus |
Wahl | Nationalratswahl 1966 |
Legislaturperiode | XI. |
Ernannt durch | Bundespräsident Franz Jonas |
Bildung | 19. April 1966 |
Ende | 21. April 1970 |
Dauer | 4 Jahre und 2 Tage |
Vorgänger | Bundesregierung Klaus I |
Nachfolger | Bundesregierung Kreisky I |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | ÖVP |
Repräsentation | |
Nationalrat | 85/165 |
Die österreichische Bundesregierung Klaus II wurde nach der Nationalratswahl vom 6. März 1966 gebildet, und zwar als ÖVP-Alleinregierung, da die ÖVP bei den Wahlen die absolute Mandatsmehrheit erreicht hatte und Verhandlungen mit der SPÖ über eine Koalition neuen Stils gescheitert waren. Bundespräsident Franz Jonas ernannte das Kabinett am 19. April 1966. Zwei Tage nach der Nationalratswahl 1970, bei der die SPÖ die ÖVP überflügelt hatte, ohne die absolute Mandatsmehrheit zu erreichen, trat das Kabinett am 3. März 1970 zurück und wurde vom Bundespräsidenten bis 21. April 1970 mit der Fortführung der Geschäfte betraut.
Die Regierung Klaus II blieb bis heute die einzige ÖVP-Alleinregierung der Zweiten Republik; nach ihrer Entlassung konnte dreißig Jahre lang kein ÖVP-Politiker die Position des Bundeskanzlers erreichen. Klaus II war die erste österreichische Bundesregierung, welche eine Frau in einem Ministeramt[1] im Kabinett hatte: Sozialministerin Grete Rehor. Mit dem Ende des Kabinetts Klaus II zog sich Josef Klaus aus der Politik zurück.
Literatur
- Robert Kriechbaumer: Die Ära Josef Klaus: Österreich in den „kurzen“ sechziger Jahren. Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für Politisch-Historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek (Salzburg), Böhlau Verlag, Wien 1998, ISBN 3-205-98882-5 (978-320598882-3)
Einzelnachweise
- ↑ Die erste Frau in einer Bundesregierung, Helene Postranecky, hatte kein Ministeramt inne, da in der Provisorischen Staatsregierung Renner 1945 die Amtsbezeichnungen "Staatssekretär" und "Unterstaatssekretär" verwendet wurden.
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“
Autor/Urheber: Anefo, Lizenz: CC0
Collectie / Archief : Fotocollectie Anefo
Reportage / Serie : [ onbekend ]
Beschrijving : Nieuwe Oostenrijkse kabinet
Annotatie : Repronegatief
Datum : 21 april 1966
Locatie : Oostenrijk
Trefwoorden : kabinetten
Fotograaf : Basch, Fritz
Auteursrechthebbende : Nationaal Archief
Materiaalsoort : Negatief (zwart/wit)
Nummer archiefinventaris : bekijk toegang 2.24.01.04