Bundesregierung Seipel I
Die Bundesregierung Seipel I (31. Mai 1922 – 16. April 1923) folgte, am 31. Mai 1922 vom Nationalrat gewählt, der Bundesregierung Schober II nach. Bei 159 abgegebenen Stimmen wurde die christlichsozial-großdeutsche Regierung mit 101 Ja-Stimmen gegen 58 Nein-Stimmen der Sozialdemokraten gewählt.[1] Das Kabinett Schober II hatten die Großdeutschen aus Protest gegen die Außenpolitik Schobers nicht mitgewählt und nur toleriert; nun bildeten sie eine Koalition mit den Christlichsozialen. Deren Obmann seit 1921 und Vordenker Ignaz Seipel, katholischer Prälat, übernahm selbst das Amt des Bundeskanzlers.
Nach Regierungsumbildung folgte die Bundesregierung Seipel II.
Bundesminister (für) | Amtsinhaber | Partei |
---|---|---|
Bundeskanzler | Ignaz Seipel | CSP |
Vizekanzler, mit der Leitung des Bundesministeriums für Inneres und Unterricht betraut (Unterricht und Kultus: siehe unten) | Felix Frank | GDVP |
Bundesministerium für Äußeres | Alfred Grünberger | |
Finanzen | August Ségur | CSP |
Land- und Forstwirtschaft, mit der Leitung des Bundesministeriums für Volksernährung betraut | Rudolf Buchinger | CSP |
Heereswesen | Carl Vaugoin | CSP |
Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten | Emil Kraft | GDVP |
Justiz | Leopold Waber | GDVP |
Verkehrswesen | Franz Odehnal | CSP |
soziale Verwaltung | Richard Schmitz | CSP |
betraut mit Unterricht und Kultus im Bundesministerium für Inneres und Unterricht | Emil Schneider | CSP |
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Stenographisches Protokoll. 112. Sitzung des Nationalrats der Republik Österreich. Mittwoch, den 31. Mai 1922 (= S. 3697 f.)
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“