Ludwig Paul (Politiker)

Ludwig Paul (* 16. September 1864 in Wien; † 1. Juli 1920 ebenda) war ein österreichischer Politiker und Jurist.

Leben

Ludwig Paul studierte von 1884 bis 1889 Rechtswissenschaft an der Universität Wien, gefolgt von einem Jahr Philosophie. 1890 wurde er Beamter bei der Straßenbahn Wien. Nach erfolgreichem Ablegen des letzten Staatsexamens, im Jahr 1898, erhielt Paul im Jahr 1901 eine Anstellung im 1896 gegründeten k.k. Eisenbahnministerium, dem heutigen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Hier zeichnete er vor allem im Personalbereich verantwortlich und engagierte sich auch gewerkschaftlich.

1909 wurde Paul zum Direktionsstellvertreter bei den dem Ministerium direkt unterstehenden k.k. österreichischen Staatsbahnen ernannt, wurde jedoch nach Beginn des Ersten Weltkriegs ins Eisenbahnministerium zurück versetzt. Durch seine Organisation von Lebensmittelrationen für die Bediensteten der Eisenbahn zeigte er selbst in schwierigen Zeiten sein Organisationstalent.

Nachdem er seit 26. Februar 1918 in k.k. Regierungen (Seidler, ab 25. Juli 1918 Hussarek von Heinlein, zuletzt bis 11. November 1918 im Ministerium Lammasch) zum Leiter des Amtes für Volksernährung (formell Minister ohne Geschäftsbereich) ernannt worden war, wurde Paul am 15. März 1919 zum Staatssekretär für Verkehrswesen (Verkehrsminister) in der Staatsregierung Renner II und am 17. Oktober 1919 in der Staatsregierung Renner III gewählt, ein Amt, das er bis zu seinem Tod ausübte. Er wurde am Ottakringer Friedhof bestattet.[1]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Ludwig Paul, Wien, Ottakringer Friedhof, Gruppe 21, Reihe 23, Nr. 1.
VorgängerAmtNachfolger
Anton HöferPräsident des Amtes für Volksernährung
(Minister ohne Portefeuille)
26. Feb. 1918 – 11. Nov. 1918
Johann Löwenfeld-Russ
(Staatssekretär für Volksernährung, ab 30. Okt.)
Carl JukelStaatssekretär für Verkehrswesen
15. März 1919 – 1. Juli 1920
Ferdinand Hanusch
(in Folge Bundesminister)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Imperial Coat of Arms of Austria used in 1915