Franz Odehnal

Franz Odehnal (* 26. Dezember 1870 in Brünn, Mähren; † 24. Dezember 1928 in Wien) war ein österreichischer Politiker.

Leben

Franz Odehnal, der Sohn eines kaiserlich-königlichen Beamten, hatte ursprünglich geplant, Geistlicher zu werden, so dass er zunächst als Novize ins Stift Klosterneuburg eintrat. Dennoch wechselte er später in den Staatsdienst und wurde Postbeamter in Graz. Hier studierte er auch Rechtswissenschaften an der Universität Graz und schloss sein Studium 1903 ab. Ein Jahr später, 1904, wurde er nach Wien versetzt, wo er im Postsparkassenamt zunächst zum Ministerialrat ernannt wurde und im Lauf der Zeit in den Rang eines Leitenden Direktors befördert wurde.

Die politische Karriere von Franz Odehnal begann im Jahr 1911, als er für die Christlichsoziale Partei (CSP) in den Bezirksrat von Wien-Währing gewählt wurde. Im Jahr 1919 wechselte er für wenige Monate als Mitglied in den Wiener Gemeinderat. Am 10. November 1920 nahm er ein Mandat im Österreichischen Nationalrat wahr, ein Amt, das er bis zu seinem Tod bekleidete (I., II. und III. Gesetzgebungsperiode).

Am 31. Mai 1922 erfolgte Odehnals Ernennung zum Bundesminister für das Verkehrswesen; er blieb es jedoch nur elf Monate, bis zum 16. April 1923.

Franz Odehnal starb nur zwei Tage vor seinem Geburtstag im Alter von 57 Jahren. Er wurde am Gersthofer Friedhof bestattet.[1]

Beschreibung durch Karl Renner

Der sozialdemokratische Politiker Karl Renner, erster Staatskanzler der neuen Republik, erinnerte sich 1946 an Odehnal als Teenager:

In derselben Klasse wie ich stand außer Otmar bloß Franz Odehnal, der erst in der Fünften zu uns (gemeint war das Piaristengymnasium in Nikolsburg in Südmähren) gestoßen war. Sein Vater war, wenn ich nicht irre, von Olmütz nach Nikolsburg versetzt worden und verdiente als Kanzleiorgan der Bezirkshauptmannschaft sein tägliches Brot. Der „Franzl“ war ein liebenswürdiger Gesellschafter, sang neben Kern den zweiten Tenor, eroberte alle Herzen, zumal die weiblichen, durch sein geselliges und fideles Wesen. Ich sollte als Staatskanzler ihn wieder begrüßen und die alte Freundschaft mit ihm, dem späteren Minister des Kabinetts Seipel, erneuern.[2]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Franz Odehnal im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien
    Grabstelle Franz Odehnal, Wien, Gersthofer Friedhof, Gruppe Q, Nr. 35.
  2. Karl Renner: An der Wende zweiter Zeiten. Lebenserinnerungen, Danubia-Verlag, Wien 1946, S. 155 f.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.