Alfred Grünberger

Alfred Grünberger (* 15. Oktober 1875 in Karlsbad, Österreich-Ungarn; † 25. April 1935 in Paris) war ein österreichischer Beamter, Politiker und Diplomat.

Leben

Alfred Grünberger war Sohn eines Kurarztes und lernte schon in jungen Jahren mehrere Sprachen.[1] Er studierte Jus an der Karls-Universität in Prag. 1898 trat er als Konzeptspraktikant bei der Statthalterei in Prag in den österreichischen Staatsdienst und wurde im Dezember 1898 aufgrund seiner Sprachkenntnisse der Ausstellungskommission für die Weltausstellung Paris 1900 unter Wilhelm Exner zugeteilt.[1] Von 1901 bis 1918 war er Konzeptsbeamter im Handelsministerium und unterstand dort zeitweise Johann Löwenfeld-Russ. Als Löwenfeld-Russ im Oktober 1918 Staatssekretär für Volksernährung wurde, berief ihn dieser ins Staatsamt für Volksernährung,[1] wo er Leiter der neugeschaffenen Auslandsgruppe wurde, die mit den Siegermächten des Ersten Weltkriegs und den neutralen Staaten über Lebensmittellieferungen nach Österreich verhandelte.

Von 9. Juli 1920 bis 20. November 1920 folgte Grünberger Löwenfeld-Russ als einstweiliger Leiter des Staatsamts für Volksernährung nach. Von 20. November 1920 bis zum 31. Mai 1922 leitete er das nun in Bundesministerium für Volksernährung umbenannte Ressort als Bundesminister.

Zusätzlich bekleidete er von 7. Oktober 1921 bis 31. Mai 1922 das Amt des Bundesministers für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten. Von 31. Mai 1922 bis 20. November 1924 war er während der Kanzlerschaft Ignaz Seipels Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und galt als Assistent Seipels. Grünberger stand der Christlichsozialen Partei nahe.

Von November 1925 bis Juni 1925 war er Erster Sektionschef im Außenministerium. Anschließend war er von 1925 bis 1932 Gesandter und bevollmächtigter Minister in Paris und Madrid. Der Tod Seipels löste seinen Rücktritt aus.

Ab 1932 war er Direktor einer französischen Industriegesellschaft in Paris.

Grünberger war verheiratet und hatte zwei Kinder.

Ehrungen

Literatur

  • Gertrude Enderle-Burcel, Michaela Follner: Diener vieler Herren. Biographisches Handbuch der Sektionschefs der Ersten Republik und des Jahres 1945. Hrsg. durch das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und die Österreichische Gesellschaft für historische Quellenstudien, Wien 1997, ISBN 3-901142-32-0, S. 138–140.
  • Grünberger Alfred. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 2, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1959, S. 88 f. (Direktlinks auf S. 88, S. 89).

Weblinks

Commons: Alfred Grünberger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b c Der neue Leiter des Staatsamtes für Volksernährung. In: Neue Freie Presse, 10. Juli 1920, S. 6 (Online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp
  2. AAS 17 (1925), n. 1, S. 36.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.