Karl Pesta

Karl Pesta (* 15. November 1871 in Hard, Vorarlberg; † 3. Dezember 1945 in Innsbruck, Tirol) war ein österreichischer Politiker.

Leben

Karl Pesta wurde als Sohn eines Eisenbahningenieurs geboren und studierte an der Universität Innsbruck Rechtswissenschaften, wo er 1892 Mitglied der Burschenschaft Germania Innsbruck wurde. Er promovierte im Jahr 1894 und trat danach in den Dienst der K.k. österreichische Staatsbahnen. 1896 wurde er Konzipist in der Eisenbahndirektion in Innsbruck und wurde 1899 nach Wien, in das dortige Eisenbahnministerium, den Vorläufer des heutigen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie versetzt. Pesta wurde 1914 zum Ministerialrat ernannt und erhielt 1920 seine Beförderung zum Sektionschef.

Am 7. Juli 1920 wurde Pesta in der Staatsregierung Mayr I zum Staatssekretär (= Minister) für Verkehr gewählt, anschließend vom 20. November 1920 an in der Bundesregierung Mayr II zum Verkehrsminister der Republik ernannt. Wiederum hatte er nur eine kurze Amtszeit und saß dem Ressort vom 20. November 1920 bis zum 21. Juni 1921 vor. 1923 wurde er pensioniert.

Über sein Leben danach ist nichts bekannt.

Literatur

  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 4: M–Q. Winter, Heidelberg 2000, ISBN 3-8253-1118-X, S. 292–293.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.