Otto Sagmeister

Otto Sagmeister (* 10. Jänner 1906 in Gloggnitz, Österreich-Ungarn; † 23. Jänner 1985 in Wien) war ein österreichischer Genossenschafter, Manager und Politiker der SPÖ.

Leben

Geboren als zwölftes Kind einer Eisenbahnerfamilie wuchs Sagmeister in Wiener Neustadt auf. Nach seiner Matura in der Handelsakademie der Wiener Kaufmannschaft war er zunächst als Buchhalter bei der Konsumgenossenschaft Steyr tätig und übernahm in der Folge Sanierungsaufgaben und leitende Funktionen bei den Konsumgenossenschaften Trumau, Waldviertel und Leobersdorf. Der Vollblutmanager Sagmeister, der aufgrund seiner Ehe als „jüdisch versippt“ galt, konnte im NS-Regime nicht berufliche Karriere machen, wurde aber auch nicht zum Wehrdienst eingezogen. Sagmeister war Käufer eines arisierten Hauses in der Jagdschlossgasse in Hietzing.[1]

1945 war er dafür zunächst öffentlicher Verwalter der Seifenfirma Schicht AG, dann ab 3. November 1946 Vorstandsvorsitzender der österreichischen Filiale der Unilever AG. Vom 11. Jänner 1947 bis zum 8. November 1949 war er als Bundesminister für Volksernährung Angehöriger der Bundesregierung Figl I.

Verbandsdirektor Andreas Vukovich lud Sagmeister ein, nach Beendigung seines Ministeramtes in die Konsumgenossenschaftsbewegung zurückzukehren. Dieser entschied sich, auf sein Rückkehrrecht in die Unilever zugunsten eines Konsulentenvertrages zu verzichten und wurde Erster Direktor (also de facto Generaldirektor) der Konsumgenossenschaft Wien und Umgebung (KGW). Diese Funktion übte Sagmeister erfolgreich bis 1972 aus. Als Repräsentant der stärksten, nämlich der hauptstädtischen Konsumgenossenschaft, rivalisierte Sagmeister, wie in derartigen Verbundstrukturen üblich, mit dem Chef der von den Provinzgenossenschaften dominierten Großeinkaufsgesellschaft, in diesem Fall mit dem ebenso autoritär auftretenden langjährigen Generaldirektor der GöC, Andreas Korp. Der Höhepunkt dieser verbundinternen Auseinandersetzungen fand im Jahr 1961 statt. Sagmeister blieb KGW-Obmann bis 1975.

Neben seiner prägenden Rolle bei den österreichischen Konsumgenossenschaften war Otto Sagmeister u. a. als Vizepräsident der BAWAG, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Steyrermühl Papier- und Verlagsgesellschaft, Obmann-Stellvertreter des Getreideausgleichsfonds, Mitglied der Kreditlenkungskommission, Generalrat der Nationalbank und als Mitglied des Einzelhandelsausschusses des IGB tätig.[2] Er wurde am Ober Sankt Veiter Friedhof bestattet.[3]

Auszeichnungen

Literatur

  • Emil J. Knotzer: Die österreichische Konsumgenossenschaftsbewegung in der 2. Republik von 1945 bis 1978, in Johann Brazda/Siegfried Rom (Hg.) 150 Jahre Konsumgenossenschaften in Österreich Wien 2006. speziell 291ff 302ff

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Tina Walzer, Stephan Templ: Unser Wien: „Arisierung“ auf österreichisch. Berlin : Aufbau, 2001, S. 43f.
  2. Florian Jagschitz/Siegfried Rom: Ausgewählte Führungspersönlichkeiten der österreichischen Konsumgenossenschaften in: Johann Brazda/Holger Blisse (Hrsg.): Beiträge zur kritischen Genossenschaftsforschung, Forschungsverein für Genossenschaftswesen, Wien 2018, S. 315, ISBN 978-3-9502989-5-6
  3. Grabstelle Otto Sagmeister, Wien, Ober Sankt Veiter Friedhof, Gruppe D, Reihe 9, Nr. 9.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.