Caspar Einem

Caspar Einem (2007)

Caspar Einem (* 6. Mai 1948 in Salzburg; † 9. September 2021[1]) war ein österreichischer Politiker der SPÖ. Er war von 1995 bis 1997 Innenminister, danach bis 2000 Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich.

Biografie

Caspar Einem entstammt dem Geschlecht derer von Einem und war der Sohn des Komponisten Gottfried von Einem sowie dessen Frau Lianne, geborene von Bismarck (*?-†1962). Nach der Matura in Wien und dem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften in Wien 1971 arbeitete er von 1972 bis 1977 in Wien und Salzburg als Bewährungshelfer, absolvierte 1979 das Rechtspraktikum, war anschließend bis 1991 Angestellter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien und danach im österreichischen Mineralölkonzern OMV tätig, wo er zuletzt, vor seinem Einstieg in die Bundespolitik, für den Geschäftsbereich Gas verantwortlich zeichnete. Zuletzt war Einem Präsident des Österreichischen Instituts für Internationale Politik, Vizepräsident des Europäischen Forums Alpbach und Vizepräsident des Kuratoriums des Instituts für Höhere Studien. Von September 2017 bis Juli 2019 war er überdies Aufsichtsratsvorsitzender der Gebrüder Weiss Holding AG.

Ab Mitte der 1960er Jahre war Lotte Ingrisch, die zweite Ehefrau seines Vaters, seine Stiefmutter. Caspar Einem war verwitwet und hatte einen Sohn.

Er wurde im Ehrengrab seines Vaters Gottfried von Einem auf dem Hietzinger Friedhof (Gruppe 60, Reihe 7, Nummer 18) beigesetzt.[2]

Politische Laufbahn

Mit Bildung der Bundesregierung Vranitzky IV, einer Koalition von SPÖ und ÖVP, im November 1994 wurde Einem zunächst Staatssekretär im Bundeskanzleramt bei Bundeskanzler Franz Vranitzky und war dort unter anderem für den öffentlichen Dienst zuständig.[3] Ab April 1995 und in der Bundesregierung Vranitzky V (SPÖ/ÖVP) noch bis Jänner 1997 war er Bundesminister für Inneres, anschließend in der Bundesregierung Klima (SPÖ/ÖVP) bis Februar 2000 Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr. Nach der Nationalratswahl 1999 und der Bildung einer FPÖ-ÖVP-Koalitionsregierung (Bundesregierung Schüssel I) gehörte Einem von 2000 bis 2007 als Abgeordneter dem Nationalrat an, wo er Europasprecher der SPÖ und zuletzt Vorsitzender des außenpolitischen Ausschusses war.

Im Mai 2001 wurde er auch stellvertretender Klubobmann der sozialdemokratischen Fraktion im Nationalrat. Einem legte am 31. Oktober 2007 sein Abgeordnetenmandat im Nationalrat zurück und erklärte, dass er sich aus allen politischen Funktionen zurückziehen werde.

Caspar Einem war Autor und Herausgeber zahlreicher Bücher, ehemaliger Präsident des Europäischen Zentralverbands der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), der österreichisch-slowenischen Gesellschaft und bis November 2007 des Verbandes der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG). In seiner Zeit als Präsident des Bundes sozialdemokratischer AkademikerInnen (BSA) von 2002 bis 2008 gab er die in Zusammenarbeit mit dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes durchgeführte wissenschaftliche Erforschung und Aufarbeitung der „braunen Flecken“, also der Mitgliedschaft von (ehemaligen) Nationalsozialisten im BSA nach 1945, in Auftrag.[4]

2022 stiftete der BSA den mit 10.000 Euro dotierten Dr. Caspar Einem-Preis für innovative und angewandte Sozialforschung.[5]

Weitere berufliche Laufbahn

Am 12. Oktober 2007 gab Einem bekannt, in den Vorstand der Jetalliance Flugbetriebs GmbH zu wechseln, den er Ende Juni 2011 wieder verließ.[6] Zugleich war er auch Vorstand der neugegründeten Austrian Business Aviation Association.[7]

Im September 2011 wurde er zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Austro Control GmbH berufen und folgte in dieser Position Gaston Glock nach, schied aber Ende 2013 auf eigenen Wunsch wieder aus dem Aufsichtsrat aus.[8]

Kritik

Als „Intellektueller mit einer Weltanschauung, die meist links vom SPÖ-Mainstream lag“ und wegen seiner gesellschaftspolitisch liberalen Haltung wurde Einem nach seinem Eintritt in die Bundesregierung als Innenminister insbesondere vonseiten der FPÖ, damals unter Jörg Haider, und des österreichischen Boulevards wiederholt angegriffen.[4] Ihm wurde 1995 vorgeworfen, 1992 der linksradikalen Zeitschrift TATblatt 4900 Schilling und im März 1995 (nun schon als Staatssekretär) 1000 Schilling gespendet zu haben. Die erste Spende war für eine Druckmaschine gedacht, die zweite, um die Zeitschrift in einem Prozess gegen Haider zu unterstützen. Als bekannt wurde, dass die Zeitschrift ab 1991 die landesübliche Pressesubvention bekam, war allerdings auch klar, dass die Spende Einems legal war. Ebenfalls vorgeworfen wurde Einem ein 1988 bei einem Straßenfest mitgefilmtes Gespräch mit Gregor Thaler, dem späteren mutmaßlichen Attentäter von Ebergassing.[9]

Auszeichnungen

Weblinks

Commons: Caspar Einem – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bundespräsident Van der Bellen tief betroffen vom Ableben Caspar Einems. In: ots.at, 10. September 2021. Abgerufen am 11. September 2021.
  2. Caspar Einem in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at
  3. Caspar Einem: Fragen über Fragen: Zeit für ein einheitliches Recht der Arbeit? Ein Kommentar. In: diezukunft.at. 10. April 2011, archiviert vom Original am 3. Januar 2015; abgerufen am 10. September 2021.
  4. a b Eric Frey: Ehemaliger Innen- und Wissenschaftsminister Caspar Einem gestorben. In: derStandard.at. 9. September 2021, abgerufen am 9. September 2021.
  5. BSA stiftet Dr. Caspar Einem-Preis! In: ots.at. 1. März 2022, abgerufen am 2. März 2022.
  6. Caspar Einem verlässt Jetalliance. In: boerse-express.com. 9. Juni 2011, archiviert vom Original am 4. Dezember 2012; abgerufen am 10. September 2021.
  7. Austrian Business Aviation Association Gaining Increased Recognition. In: abaa.aero. 23. Juni 2010, archiviert vom Original am 6. Dezember 2011; abgerufen am 10. September 2021 (englisch).
  8. BM für Verkehr, Innovation und Technologie: Schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Berufung des Caspar Einem in den Aufsichtsrat der Austro Control: Anfragebeantwortung. In: parlament.gv.at. 21. November 2011, abgerufen am 10. September 2021.
    Caspar Einem soll Austro Control kontrollieren. In: DiePresse.com. 8. September 2011, abgerufen am 10. September 2021.
  9. Marta S. Halpert, Hanspeter Oschwald: Kleine Spende, große Wirkung. In: Focus. 19 (1995), 8. Mai 1995, abgerufen am 10. September 2021.
  10. Anfrage betreffend Orden und Ehrenzeichen an ehemalige in- und ausländische Regierungsmitglieder und sonstige Persönlichkeiten: Anfragebeantwortung. (PDF; 6,6 MB) In: parlament.gv.at. 23. April 2012, S. 1235, abgerufen am 10. September 2021.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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