Matthias Eldersch

Matthias Eldersch
Feuerhalle Simmering – Urnengrab von Mathias Eldersch

Matthias Eldersch (* 24. Februar 1869 in Brünn in Mähren; † 20. April 1931 in Wien) war sozialdemokratischer österreichischer Politiker (SDAPÖ).

Leben

Nach dem Besuch der Volksschule und der Bürgerschule erlernte Eldersch den Beruf des Webers. Ab 1896 war er Buchhalter und Kassensekretär der Brünner Bezirkskrankenkasse.

Von 1901 bis 1911 war er Abgeordneter zum Reichsrat. 1911 wurde er Reichskommissar für die Krankenkassen. Vom 4. März 1919 bis zum 1. Oktober 1920 wirkte er als Abgeordneter zur Konstituierenden Nationalversammlung. Vom 17. Oktober 1919 bis zum 7. Juli 1920 war er, von der Nationalversammlung gewählt, in der Staatsregierung Renner III Staatssekretär (= Minister) für Inneres und Unterricht. Seine politische Tätigkeit konzentrierte er auf den Ausbau der Sozialgesetze und der Krankenkassen. Weiters förderte er den Aufbau von Arbeiterbüchereien.

Vom 10. November 1920 an bis zu seinem Tod war Eldersch oppositioneller Abgeordneter zum Nationalrat, 1930 / 1931 auch Nationalratspräsident. Außerdem war er 1919 bis 1923 Mitglied des Wiener Gemeinderates. 1922 bis 1925 war er Präsident und Direktor der Hammerbrotwerke und Vorstandsmitglied der Arbeiterbank.

Nach Matthias Eldersch wurde 1933 und nach den Diktaturjahren 1947 neuerlich der Elderschplatz im 2. Wiener Gemeindebezirk benannt. Sein ehrenhalber gewidmetes Grab (Abteilung ML, Gruppe 19, Nummer 1 G) befindet sich im Urnenhain der Feuerhalle Simmering in Wien.

Zeitschriftenbeiträge (Auswahl)

In: Der sozialistische Arzt

  • Der Referentenentwurf der sozialen Reaktion. 7. Jg. (1931), Heft 5–6 (Mai–Juni), S. 151–154 Digitalisat

Literatur

Weblinks

Auf dieser Seite verwendete Medien

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Feuerhalle Simmering - Abteilung ML (Umfassungsmauer): Urnengrab von Mathias Eldersch
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Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurde das Wappengesetz von 1945 außerkraftgesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 wurde das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Österreichischer Politiker, Reichsratswahl 1907, Name siehe Dateiname