Richard Bratusch

Richard Bratusch, von 1916 bis 1919 Bratusch Edler von Marrein, (* 3. April 1861 in Seisenberg, Krain; † 11. August 1949 in Graz)[1] war ein österreichischer Richter und Politiker.

Leben

Bratusch studierte Rechtswissenschaft an der Universität Graz und wurde 1879 Mitglied des Corps Joannea.[2] Nach der Promotion zum Dr. iur. war er ab 1884 Auskultant und ab 1889 Adjunkt an verschiedenen Gerichten in Kärnten und der Steiermark. Er kam 1897 als Staatsanwalt-Stellvertreter nach Marburg (Steiermark) und 1898 als Oberstaatsanwalts-Substitut nach Graz. 1902 wurde er in die Generalprokuratur in Wien berufen. Von 1906 bis 1919 diente er im Justizministerium. Er wurde 1916, im Ersten Weltkrieg, von Franz Joseph I. nobilitiert und trug fortan den Beinamen Edler von Marrein. In der Ersten Republik war er in der Staatsregierung Renner II Staatssekretär und Justizminister.[3] Von 1920 bis 1926 war er Präsident des Oberlandesgerichts Graz.[4]

Zwischen 1932 und 1938 amtierte Richard Bratusch-Marrein als Präsident der Steiermärkischen Sparkasse.[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gertrude Enderle-Burcel, Michaela Follner: Diener vieler Herren. Biographisches Handbuch der Sektionschefs der Ersten Republik und des Jahres 1945. Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, Wien 1997, ISBN 3-901142-32-0, S. 46.
  2. Kösener Corpslisten 1930, 50/68
  3. aeiou.at
  4. Hans Kelsen: Die Verfassungsgesetze der Republik Deutschösterreich, Teil 1 (1919), in: HKW 5, S. 24–129 (GoogleBooks)
  5. Werner Rauchenwald: Banken in Graz. Bankiers und Spar- und Kreditinstitute in Vergangenheit und Gegenwart. Leykam Verlag, Graz 1997, ISBN 978-3-7011-7588-8, S. 134

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.