Ludwig Weiß

Ludwig Weiß (* 25. August 1902 in Klagenfurt am Wörthersee, Kärnten; † 30. September 1994 in Wien) war ein österreichischer Politiker (ÖVP).

Leben

Ludwig Weiß, Sohn eines Hausmeisters an einer Schule, erlangte 1920 seine Matura an der[1] Klagenfurter Realschule. Er zog im selben Jahr nach Wien, wo er bis 1926 Bauingenieurswissenschaften an der Technischen Universität Wien studierte, und mit dem akademischen Grad eines Diplomingenieurs abschloss. 1927 erhielt er eine Anstellung bei den Österreichischen Bundesbahnen, wo er im Bahnerhaltungsdienst in großen Teilen Österreichs, darunter der Steiermark und Oberösterreich eingesetzt wurde. Von 1938 bis 1945 arbeitete er im Innendienst und wurde 1952 zum Präsidenten der Bundesbahndirektion in Villach gewählt.

Weiß wurde am 8. Juni 1956 als Abgeordneter in den Nationalrat gewählt, ein Mandat, das er 10 Jahre lang, bis zum 30. Juni 1966, innehatte. 1958 erfolgte seine Ernennung zum Landesobmann des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes, und seine Wahl zum stellvertretenden Parteiobmann der Kärntner ÖVP.

1966 wurde er Verkehrsminister in der Bundesregierung Klaus, ein Amt, das er vom 19. April 1966 bis zum 21. April 1970 bekleidete.

Von 1977 bis 1980 war er Präsident der Österreichische Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft.

Ludwig Weiß wurde 1956 in Salzburg in den Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem investiert. Er war von 1991 bis 1994 Gründungs- und Leitender Komtur Grabesritter in Klagenfurt. Weiß war Mitglied der katholischen Studentenverbindungen Karantania Klagenfurt[2] im MKV und der K.Ö.St.V. Rudolfina Wien im ÖCV.

Ehrungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Es gab um 1920 nur eine Realschule in Klagenfurt. Schöffman, "Klagenfurt als Schulstadt"
  2. "Katholische Couleurstudenten in Österreich", "Borussen-Echo", 269sa, Oktober 1982
  3. AAS 69 (1977), n. 12, p. 751.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.