Walther Rodler

Walther Rodler (* 2. Februar 1867 in Wien; † 24. Dezember 1931 ebenda) war ein österreichischer Politiker.

Leben

Walther Rodler, der Sohn eines Advokaten, studierte von 1885 bis 1889 Rechtswissenschaft an der Universität Wien, und erlangte im Jahr 1890 den Doktor der Rechte. Im selben Jahr begann er für die Kaiser-Ferdinands-Nordbahn zu arbeiten, und wechselte 1901 in die Direktion der Wiener Stadtbahn.

1903 erhielt er eine Stellung im Eisenbahnministerium, dem heutigen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Hier machte sich Rodler als Leiter einer Handvoll Abteilungen einen Namen; unter anderem leitete er das Präsidialbüro. Im Jahr 1909 erfolgte seine Ernennung zum Sektionsrat; 1913 wurde Rodler Ministerialrat. Bundeskanzler Johann Schober ernannte ihn 1921 zum Bundesverkehrsminister, ein Amt, das er bis 1922 innehatte. Zu seinen Herausforderungen zählte unter anderem der Aufbau des Österreichischen Eisenbahnnetzes, nach Ende des Ersten Weltkrieges.

Walther Rodler gehörte zu keiner Zeit einer politischen Partei an; auch bekleidete er nie ein Mandat im Österreichischen Nationalrat.

Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Minister wurde er 1922 Vizepräsident im Aufsichtsrat der Eisenbahn Wien-Aspang.

Er starb im Dezember 1931, im Alter von 64 Jahren. Er wurde am Grinzinger Friedhof bestattet.[1]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Walther Rodler. Wien, Grinzinger Friedhof, Gruppe MR, Nr. 26. In: Friedhöfe Wien. Abgerufen am 7. September 2020.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.