Walther Rodler

Walther Rodler (* 2. Februar 1867 in Wien; † 24. Dezember 1931 ebenda) war ein österreichischer Politiker.

Leben

Walther Rodler, der Sohn eines Advokaten, studierte von 1885 bis 1889 Rechtswissenschaften an der Universität Wien und erlangte 1890 den Doktorgrad in Rechtswissenschaften. Im selben Jahr begann er bei der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn zu arbeiten und wechselte 1901 in die Direktion der für die Wiener Stadtbahn zuständigen Commission für Verkehrsanlagen in Wien.

Im Jahr 1903 erhielt er eine Stellung im Eisenbahnministerium. Hier machte sich Rodler als Leiter mehrerer Abteilungen einen Namen, unter anderem leitete er das Präsidialbüro. 1909 wurde er zum Sektionsrat ernannt und 1913 zum Ministerialrat. Bundeskanzler Johann Schober ernannte ihn 1921 zum Bundesverkehrsminister, ein Amt, das er bis 1922 ausübte. Zu seinen Herausforderungen gehörte unter anderem der Aufbau des österreichischen Eisenbahnnetzes nach dem Ersten Weltkrieg.

Walther Rodler gehörte zu keiner Zeit einer politischen Partei an und bekleidete auch nie ein Mandat im Österreichischen Nationalrat. 1922 schied er als Minister aus und wurde Vizepräsident im Aufsichtsrat der Eisenbahn Wien-Aspang. Er starb im Dezember 1931 im Alter von 64 Jahren und wurde am Grinzinger Friedhof beigesetzt.[1]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Walther Rodler. Wien, Grinzinger Friedhof, Gruppe MR, Nr. 26. In: Friedhöfe Wien. Abgerufen am 7. September 2020.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.