Monika Forstinger

Monika Forstinger (* 15. Juli 1963 in Schwanenstadt) ist eine österreichische Unternehmerin und ehemalige Politikerin (FPÖ). Sie war in den Jahren 2000 bis 2002 Infrastrukturministerin.

Leben

Monika Forstinger besuchte zunächst die Volks- und Hauptschule in Laakirchen, dann die höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe in Bad Ischl. Von 1982 bis 1988 studierte sie Landschaftsplanung an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), 1997 promovierte sie zum Doktor der Bodenkultur.

1988 bis 1990 war sie Vertragsassistentin am Institut für Wasserwirtschaft an der BOKU Wien, danach arbeitete sie beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung in der Agrarbezirksbehörde Gmunden. Im September 1991 begann ihre Tätigkeit bei der damals zu SCA gehörenden Papierfabrik Laakirchen in den Bereichen Umweltschutz und PR sowie als Prokuristin.

Von 1993 bis 2000 war sie Vorstandsmitglied des Reinhaltungsverbandes Großraum Laakirchen und Geschäftsführerin der Entsorgungs- und Energieverwertungs GesmbH in Steyrermühl.

1997 begann Forstingers Tätigkeit als Abgeordnete zum Oberösterreichischen Landtag, 2000 wurde sie in Nachfolge Michael Schmids Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (Infrastrukturministerin). Von diesem Amt trat sie am 19. Februar 2002 zurück.[1] Ihr Amtsnachfolger wurde Mathias Reichhold.

Nach ihrem Ausstieg aus der Politik leitet sie seit 2003 eine Beratungsfirma in Roitham am Traunfall.

Im Februar 2018 gab der österreichische Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) die Berufung Forstingers in den Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG bekannt, der sich Ende Februar 2018 neu konstituierte und dem sie bis Mai 2020 angehörte.[2][3][4] Seit 2018 ist sie außerdem Mitglied des Universitätsrates der Universität für Bodenkultur Wien.[5]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rücktritt nach 15 Monaten. Der Standard, 18. Februar 2002, abgerufen am 9. Februar 2018.
  2. ÖBB-Aufsichtsrat wird grün, rot und schwarz eingefärbt. In: DerStandard.at. 27. Mai 2020, abgerufen am 28. Mai 2020.
  3. Verkehrsminister Hofer will mit "Experten und Freunden der ÖBB" den guten Weg bei den Österreichischen Bundesbahnen fortsetzen. BMVIT, 8. Februar 2018, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 9. Februar 2018.@1@2Vorlage:Toter Link/www.bmvit.gv.at (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  4. orf.at: ÖBB-Aufsichtsrat neu konstituiert. Artikel vom 28. Februar 2018, abgerufen am 28. Februar 2018.
  5. orf.at: Uniräte: FPÖ schickt Ex-Regierungsmitglied, ÖVP Dichand. Artikel vom 20. Februar 2018, abgerufen am 1. März 2018.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.