Richard Reisch

Richard Reisch (* 7. April 1866 in Wien; † 14. Dezember 1938 ebenda) war ein österreichischer Jurist, Politiker und Präsident der Oesterreichischen Nationalbank.

Jugend und Ausbildung

Richard Reisch war der jüngere Bruder des Archäologen Emil Reisch. Nach dem Besuch eines Gymnasiums in Innsbruck studierte Richard Reisch ab 1884 Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck, für ein Semester besuchte er auch ein Seminar bei Carl Menger in Wien. Im Mai 1889 promovierte er bei Eugen Böhm von Bawerk

Akademische Karriere

An der Universität Wien erhielt er 1906 mit der Schrift „Die direkten Personal-Steuern in Oesterreich“ die Habilitation für das Fach Finanzrecht. 1914 wurde ihm der Titel ordentlicher Professor verliehen. 1927 wurde seine Lehrberechtigung auch auf Politische Ökonomie ausgedehnt. Im September 1935 wurde auf seinen Antrag hin seine Lehrerbefugnis über das 70. Lebensjahr hinaus erstreckt.

Das wissenschaftlichen Werke Richard Reischs trugen zur Entwicklung der modernen betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und des Rechnungswesens bei. Reisch stand in engem Kontakt zu Ludwig Mises und Friedrich Hayek.

Berufliche und politische Karriere

Nach seiner Promotion arbeitete Richard Reisch zunächst bei der Innsbrucker Finanzprokuratur und wechselte 1891 in das k.k. Finanzministerium. 1910 stieg Reisch zum Sektionschef auf, schied aber 1914 aus dem Staatsdienst aus. Er kam dann in die Direktion der Allgemeinen Bodencreditanstalt, deren Vizepräsident er 1921 wurde.

In der jungen Ersten Republik trat Reisch als Finanzexperte in Erscheinung und brachte sich durch Vorsprachen im sozialdemokratischen und christlichsozialen Parlamentsklub als Nachfolger für den zunehmend isolierten Staatssekretär für Finanzen, Joseph Schumpeter, ins Gespräch. Am 17. Oktober 1919 wurde er im Rahmen der Staatsregierung Renner III in das Amt des Staatssekretärs (= Ministers) im Staatsamt für Finanzen gewählt und wirkte auf diesem Posten auch in der Staatsregierung Mayr I bis zum 20. November 1920.[1]

Von 1922 bis 1932 bestimmte er als erster Präsident der Oesterreichischen Nationalbank die Führung der österreichischen Währungspolitik mit.[2] Er wurde am Neustifter Friedhof in einem ehrenhalber gewidmeten Grab bestattet.[3]

Publikationen

  • Reisch, Richard: Die finanziellen Probleme. Strache, Wien u. a. 1919, (Flugschriften zum Neuaufbau Deutsch-Österreichs 38, ZDB-ID 544990-x).

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Fritz: Sterne und Gassen (= Austria: Forschung und Wissenschaft – Soziologie. Band 15). Lit, Münster 2016, ISBN 978-3-643-50760-0, S. 183 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. Thomas Olechowski, Tamara Ehs, Kamila Staudigl-Ciechowicz: Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938 (= Schriften des Archivs der Universität Wien. Band 020). V&R Unipress, Wien 2014, ISBN 978-3-89971-985-7, S. 609 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Grabstelle Richard Reisch, Wien, Neustifter Friedhof, Gruppe D, Reihe 1, Nr. 10.

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.