Abgeordnetenkammer (Luxemburg)

Chambre des Députés
Abgeordnetenkammer
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Basisdaten
Legislaturperiode:fünf Jahre
Abgeordnete:60
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl:8. Oktober 2023
Vorsitz:Claude Wiseler (CSV)
Sitzverteilung:Regierung (35)
  • CSV 21
  • DP 14
  • Opposition (25)
  • LSAP 12
  • ADR 5
  • Gréng 4
  • Pirate 2
  • Lénk 2
  • Website
    www.chd.lu
    Eingangsportal zur Chamber
    Eingangsportal zur Chamber

    Die Abgeordnetenkammer (luxemburgisch Chamber, französisch Chambre des Députés) ist das Parlament des Großherzogtums Luxemburg. Die Chamber ist die Legislative des Großherzogtums und besteht aus 60 Abgeordneten, die jeweils für fünf Jahre mittels Verhältniswahl von der Bevölkerung gewählt werden. Das Chambergebäude befindet sich neben dem Großherzoglichen Palais in Luxemburg-Stadt. In Luxemburg besteht ein Einkammersystem.

    Konstitutionelle Rolle

    Die Rolle der Chamber ist es, als Teil des Legislativverfahrens Gesetzesvorschläge zu machen und sie (wie auch die Gesetzesprojekte der Regierung) auszudiskutieren, um sie anschließend anzunehmen oder abzulehnen. Sowohl die Regierung als auch jeder Abgeordnete kann neue Gesetze vorschlagen. Vorschläge der Regierung werden „Projet de loi“, die der Abgeordneten „Proposition de loi“ genannt. Nachdem ein Vorschlag eingereicht wurde, wird er an die zuständige Parlamentskommission weitergeleitet, wo er geprüft wird. Jeder Gesetzesvorschlag muss des Weiteren vom Staatsrat abgesegnet werden. Bei einigen Gesetzen muss auch das Urteil anderer Gremien, wie zum Beispiel Berufskammern, eingeholt werden. Schlussendlich kann es dann zur Diskussion und Abstimmung in der Plenarsitzung kommen. Theoretisch muss jedes Gesetz zwei Mal abgesegnet werden (ein zweites Mal mindestens 3 Monate nach der ersten Abstimmung), die Chamber kann sich allerdings die Dispens einer zweiten Abstimmung erteilen, wenn der Staatsrat diese anerkennt. Ein Gesetz tritt in der Regel drei Tage nach der Veröffentlichung des Textes im „Mémorial“, einer Publikation, in der alle Gesetzestexte veröffentlicht werden, in Kraft.

    Neben der legislativen Rolle ist die Chamber für die Kontrolle der Regierung zuständig. Sie überwacht die Staatsfinanzen, kann Untersuchungen anstellen, Fragen an die Minister stellen, diese in der Chamber zur Rede stellen, sie zu bestimmten Handlungen auffordern und Minister des Amtsmissbrauchs bezichtigen.

    Des Weiteren werden im Parlament Debatten über wichtige generelle Themen geführt.

    Auf internationaler Ebene ist die Chamber für die Ratifizierung internationaler Abkommen zuständig. Nur wenn die Chamber einem internationalen Abkommen zustimmt, ist es rechtskräftig. Auch der Kontakt mit dem Ausland fällt teilweise unter die Kompetenzen der Chamber; sie ist auch in vielen internationalen Parlamentsausschüssen vertreten.

    Chamberwalen

    Wahlbezirke: Grün: Norden, Blau: Zentrum, Rot: Süden, Gelb: Osten

    Die Wahlen in Luxemburg sind der Verfassung gemäß frei, allgemein und geheim. Die Chamber setzt sich seit 1989 aus 60 Abgeordneten zusammen, die jeweils für eine Legislaturperiode von fünf Jahren direkt vom Volk gewählt werden.

    Die Verfassung schreibt Verhältniswahl vor und legt die Einteilung des Landes in die vier Wahlbezirke Süden, Zentrum, Norden und Osten fest. Die Verteilung der insgesamt 60 Sitze auf die Wahlbezirke wird durch ein Gesetz bestimmt, das von der Kammer mit Zweidrittelmehrheit angenommen werden muss. Seit 1989 sind die Abgeordnetenzahlen der Wahlbezirke wie folgt festgelegt: Süden 23, Zentrum 21, Norden 9, Osten 7. Die Sitze werden ohne Sperrklausel nach dem D’Hondt-Verfahren verteilt. Die Wähler haben so viele Stimmen, wie im Wahlbezirk Abgeordnete zu wählen sind. Der Wähler kann entweder eine Liste ankreuzen, dann erhält jeder Kandidat dieser Liste eine Stimme, oder die ihm zustehende Stimmenzahl grundsätzlich beliebig verteilen (auch auf Bewerber verschiedener Listen). Er kann jedoch einem Kandidaten höchstens zwei Stimmen geben. Innerhalb der Liste werden die Sitze mit den stimmenstärksten Bewerbern besetzt.[1]

    Seit 1919 besteht Wahlpflicht für alle volljährigen Bürger sowie für jeden, der in das luxemburgische Wählerverzeichnis eingetragen ist und seinen Wohnsitz in Luxemburg hat. Das Gesetz sieht sogar Geld- und Freiheitsstrafen vor, was aber nicht angewandt wird.

    Den Auftrag zur Regierungsbildung erteilt der Großherzog, der dabei auf die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Chamber Rücksicht nimmt. Meistens wird der Spitzenkandidat der stärksten Partei beauftragt, zeichnen sich andere Mehrheiten ab, kann aber auch eine andere Person beauftragt werden (wie nach der Kammerwahl 2013, nach der der Auftrag zur Regierungsbildung an den Vorsitzenden der drittstärksten Partei ging, weil dieser von drei Parteien, die die Mehrheit bilden könnten, getragen wurde).

    Die Mitgliedschaft in der Regierung ist unvereinbar mit einem Abgeordnetenmandat. Für Abgeordnete, die in die Regierung eintreten, rücken die nächst-meistgewählten Kandidaten ihrer Partei im jeweiligen Wahlbezirk nach. Dies gilt auch, falls Abgeordnete aus anderem Grund ihr Mandat verlieren.

    Ergebnisse der Wahlen seit 1945

    JahrCSVDPLSAPGréngADRPirateLénkKPLSDPAndere
    202329,819,218,208,309,66,73,600,54,2
    201828,917,516,815,108,66,65,001,10,4
    201334,119,119,210,306,83,04,701,41,7
    200938,015,021,611,708,13,301,50,8
    200436,116,123,411,610,01,900,90,1
    199930,122,422,309,111,3 a3,3 a a1,6
    199430,319,325,409,909,0 b0,7 b01,73,7
    198932,417,226,2 c07,4 c d07,9 d04,43,4
    198436,720,431,8 e04,2 e04,4
    197936,421,922,504,906,47,9
    197429,923,327,008,810,11,0
    196837,518,031,013,1
    196435,712,235,910,45,8
    195938,920,333,007,2
    195445,2 f12,3 f32,807,3
    1951 g42,1 f20,9 f33,803,2
    1948 h36,3 f11,6 f37,814,3
    194544,7 f18,0 f23,411,12,9
    a 
    Déi Lénk als gemeinsame Liste von Néi Lénk und KPL
    b 
    Néi Lenk
    c 
    GLEI und GAP je 3,7 %
    d 
    Unter dem Namen Aktionskomitee 5/6 Pension für jeden
    e 
    GAP
    f 
    Groupement patriotique et démocratique
    g 
    Teilwahlen im Süden und Osten
    h 
    Teilwahlen im Zentrum und Norden

    Fraktionen

    Parteien mit mindestens fünf Abgeordneten können eine Fraktion bilden. Ihnen werden für ihre Arbeiten mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende einer Fraktion (Fraktionspräsident) ist zudem durch die „Konferenz der Präsidenten“ an der Ernennung des Chamberbüros sowie der Festlegung des Ablaufs (Tagesordnung) der Chambersitzungen beteiligt.

    Funktionsweise

    Premierminister Jean-Claude Juncker in der Chamber, 2009
    Regierung Juncker-Asselborn II in der Chamber, 2009

    Die Funktionsweise der Chamber wird durch die von der Verfassung und das Wahlgesetz festgelegten Dispositionen und der eigenen Geschäftsordnung (Règlement intérieur[2]) bestimmt. Die Periode eines Jahres, in der die Chamber zusammenkommt, nennt man ordentliche Sitzung (Session ordinaire), welche laut Verfassung[3] am 2. Dienstag des Monats Oktober um 15.00 Uhr eröffnet wird.

    Chamberpräsident

    Die Aufgabe des Präsidenten der Chamber ist es, die Chamber nach außen hin zu vertreten, während der Sitzungen für Ordnung und das Einhalten der Regeln zu sorgen, Redezeit zu erteilen und das Resultat von Abstimmungen und Entscheidungen der Chamber bekannt zu geben. Vertreten wird der Präsident durch den Vizepräsidenten der Chamber oder, wenn dieser abwesend sein sollte, durch den ältesten Abgeordneten ("Doyen"). Der Präsident der Chamber wird oft als „Erster Bürger Luxemburgs“ bezeichnet. Präsident ist seit November 2023 Claude Wiseler (CSV).

    Parlamentspräsidenten seit 1945
    Beginn der AmtszeitEnde der AmtszeitNameLebensdaten
    19455. März 1959Émile Reuter1874–1973
    5. März 195921. Juli 1964Joseph Bech1887–1975
    21. Juli 196410. Oktober 1967Victor Bodson1902–1984
    10. Oktober 19675. Februar 1969Romain Fandel1922–1985
    5. Februar 196927. Juni 1974Pierre Grégoire1907–1991
    27. Juni 197414. Oktober 1975Antoine Wehenkel1907–1992
    14. Oktober 19759. Oktober 1979René Van den Bulcke1913–1987
    9. Oktober 197918. Juli 1989Léon Bollendorff1915–2011
    18. Juli 198926. Januar 1995Erna Hennicot-Schoepges* 1941
    31. Januar 199513. Juli 2004Jean Spautz* 1930
    13. Juli 200430. Juli 2004Jean Asselborn* 1949
    3. August 200428. Juli 2009Lucien Weiler* 1951
    28. Juli 20095. Dezember 2013Laurent Mosar* 1958
    5. Dezember 20135. Dezember 2018Mars Di Bartolomeo* 1952
    5. Dezember 201821. November 2023Fernand Etgen* 1957
    21. November 2023amtierendClaude Wiseler* 1960

    Chamberbüro

    Am Anfang einer Legislaturperiode ernennt die Chamber in ihrer Plenarsitzung das Chamberbüro. Es besteht aus einem Präsidenten, 3 Vizepräsidenten und maximal 7 Mitgliedern. Das Büro ist für internationale Angelegenheiten sowie für die administrativen Arbeiten der Chamber zuständig. Das Büro kümmert sich um die finanziellen und organisatorischen Fragen der Abgeordneten, um das in der Chamber angestellte Personal usw. Eine Ausnahme ist die Tagesordnung der Plenarsitzungen, die von der Konferenz der Präsidenten festgelegt wird.

    Konferenz der Präsidenten

    Die Konferenz setzt sich aus dem Präsidenten der Chamber sowie den Präsidenten der verschiedenen politischen Fraktionen zusammen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, den Ablauf der Sitzungen vorzugeben und ihr Einverständnis zu jenen Gesetzesprojekten zu geben, bei denen es das Gesetz für sie vorsieht.

    Ausschüsse

    Ausschüsse dienen dazu, die parlamentarischen Arbeiten rationeller ausführen zu können. Sie bereiten die Sitzungen der Chamber vor, indem in ihnen die Gesetzesprojekte und -vorschläge sowie Abänderungen und Anträge besprochen werden. Die einzelnen Parteien sind proportional zu ihren Sitzen in den einzelnen Kommissionen vertreten. Es gibt ständige Ausschüsse (commissions permanentes) sowie satzungsmäßige Ausschüsse (commissions réglementaires). Die Abgeordneten haben zudem die Möglichkeiten, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen, um zum Beispiel Regierungsaffären aufzuklären, oder zeitweilig Spezialausschüsse zu gründen.

    Zusammensetzung

    Die Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Chamber seit den Parlamentswahlen vom 8. Oktober 2023.

    Die mit einem Stern (*) markierten Parteien bilden die Regierung Frieden-Bettel.

    ParteiSitzeProzentAusrichtungEuropapartei
    Chrëschtlech-Sozial Vollekspartei, CSV*2129,2ChristdemokratieEVP
    Demokratesch Partei, DP*1418,7LiberalismusALDE
    Lëtzebuerger Sozialistesch Aarbechterpartei, LSAP1218,9SozialdemokratieSPE
    Alternativ Demokratesch Reformpartei, ADR59,27gesellschaftspolitischer KonservatismusEKR
    Déi Gréng48,5grüne PolitikEGP
    Piratepartei Lëtzebuerg, PPLU26,7Piratenbewegung
    Déi Lénk23,3linke Politik, demokratischer SozialismusEL
    Gesamt60

    Parlamentsfernsehen

    Das luxemburgische Parlamentsfernsehen ist Chamber TV, welches von der Chambre des Députés betrieben wird. Der Fernsehsender nahm am 4. Dezember 2001 den Sendebetrieb auf und ist landesweit über Kabel und Satellit zu empfangen.

    Die öffentlichen Sitzungen werden alle live ausgestrahlt. Neben diesen Übertragungen werden Berichte über die Arbeiten der Chamber und Debatten gezeigt.

    Geschichte

    Gemäß Artikel 13 der Deutschen Bundesakte hatte sich auch Luxemburg verpflichtet, eine „landständige Verfassung“ und ein Parlament einzurichten. Dieser Verpflichtung kam der Großherzog erst 1841 nach. Als Parlament wurde die Ständeversammlung („Assemblée des Etats“) eingerichtet. Die Kompetenzen waren jedoch gemäß der Tradition der Verfassungen im Vormärz gering. Die Abgeordneten wurden in direkter Wahl gewählt. Als Wahlkreise dienten die Kantone. Es bestand ein Zensuswahlrecht. Die Zahl der Abgeordneten betrug 32.

    Parlament (Chamber) 1841[4]
    KantonEinwohnerAbgeordnete
    Kanton Capellen13.4813
    Kanton Clerf11.6422
    Kanton Diekirch17.4343
    Kanton Echternach12.9792
    Kanton Esch an der Alzette15.3273
    Kanton Grevenmacher14.2143
    Kanton Luxemburg28.4776
    Kanton Mersch13.6893
    Kanton Redingen13.8103
    Kanton Remich14.8303
    Kanton Wiltz13.8473

    Die Märzrevolution führte auch im Großherzogtum Luxemburg zu demokratischen Reformen. 1848 musste der Großherzog einer Verfassungsänderung zustimmen, die die Ständeversammlung durch eine frei gewählte Abgeordnetenkammer („Chambre des Députés“) ersetzte. Auch wurden die Kompetenzen des Parlamentes massiv erweitert. Budgetrecht, Gesetzesinitiative und die Immunität der Abgeordneten wurden festgeschrieben.

    Nach dem Sieg der Reaktion wurden die Reformen rückgängig gemacht und 1856 die alte Ständeversammlung wieder eingeführt. Allerdings wurde das Wahlrecht bereits 1868 den Entwicklungen im Großherzogtum angepasst. Das Parlament trug nun wieder den Namen Abgeordnetenkammer und erhielt wieder erweiterte Kompetenzen. Für die Wahl galt ein Zensuswahlrecht.

    Die Abgeordnetenkammer bestand nach dem Wahlgesetz vom 22. Juni 1901 aus 48 Abgeordneten. Die Abgeordneten wurden von den Kantonen in direkter Wahl für sechs Jahre gewählt. Jeweils die Hälfte der Abgeordneten wurde alle drei Jahre neu gewählt. Der Zensus betrug eine Steuerzahlung von 10 Franc. Das aktive Wahlrecht bestand ab dem vollendeten 24. Lebensjahr.

    Ab 1919 entsprach die Wahl der Chambre des Députés heutigen demokratischen Vorstellungen. Neben der allgemeinen, freien und gleichen Wahl wurde das Frauenwahlrecht eingeführt.

    Siehe auch

    Literatur

    • Frank Reimen, Jeannot Krecké: Die Abgeordnetenkammer. Theorie und Praxis parlamentarischer Kontrolle. promoculture : 1. Aufl. 1999. ISBN 2-87974-034-7.
    • Michael Schroen: Gesetzgebung im politischen System Luxemburgs. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Gesetzgebung in Westeuropa. EU-Staaten und Europäische Union. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, S. 349–381.
    Commons: Abgeordnetenkammer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. Wahlgesetz (PDF; 823 kB)
    2. Chambre des Députés: Règlement de la Chambre des Députés. (pdf) In: chd.lu. 1. Januar 2017, abgerufen am 11. September 2017 (französisch).
    3. Constitution. Archiviert vom Original am 1. Oktober 2017; abgerufen am 11. September 2017.
    4. Reglement für die Wahl der Mitglieder der Stände des Großherzogthum Luxemburg vom 16. Oktober 1841

    Koordinaten: 49° 36′ 38,5″ N, 6° 7′ 59″ O

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