Liste der Landschaftsschutzgebiete in der Steiermark
In der Steiermark gibt es 36 Landschaftsschutzgebiete, die auf Grund des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes und den entsprechenden einzelnen Verordnungen ausgewiesen sind.
Intention und Rechtsgrundlagen
Landschaftsschutzgebiete sind „Gebiete, die
- a) besondere landschaftliche Schönheiten oder Eigenarten aufweisen,
- b) im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind oder,
- c) durch ihren Erholungswert besondere Bedeutung haben oder erhalten sollen.“
- § 6 Abs. 1 Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976[1]
- b) im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind oder,
Das Landschaftsschutzgebiet ist eine allgemeine naturschutzrechtliche Kategorie, die primär das gesamt-landschaftliche Erscheinungsbild schützt.
Nach Maßgabe des prinzipiellen § 2 Schutz der Natur und Landschaft[1] ist „bei allen Vorhaben, durch die nachhaltige Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten sind, […] zur Vermeidung von die Natur schädigenden, das Landschaftsbild verunstaltenden oder den Naturgenuß störenden Änderungen
- a) auf die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes der Natur,
- b) auf die Erhaltung und Gestaltung der Landschaft in ihrer Eigenart (Landschaftscharakter) sowie in ihrer Erholungswirkung (Wohlfahrtsfunktion) Bedacht zu nehmen und
- c) für die Behebung von entstehenden Schäden Vorsorge zu treffen.“
- b) auf die Erhaltung und Gestaltung der Landschaft in ihrer Eigenart (Landschaftscharakter) sowie in ihrer Erholungswirkung (Wohlfahrtsfunktion) Bedacht zu nehmen und
Darüber hinaus gilt nach § 6 Abs. 1 eine Bewilligungspflicht durch die Bezirksverwaltungsbehörde (Landesregierung, wenn es sich zusätzlich um ein Europaschutzgebiet handelt) für:[1]
- a) Bodenentnahmen (Steinbrüche, Lehm-, Sand-, Schotter- und Torfgewinnungsanlagen, Abbau von Lagerstätten u. dgl.) oder Ausweitung bestehender Gewinnungsstätten;
- b) Errichtung von Appartementhäusern und Feriendörfern im Sinn der raumordnungsrechtlichen Bestimmungen sowie von Bauten mit über 18 m Gesamthöhe;
- c) Errichtung von gewissen Bauten und Anlagen außerhalb eines geschlossenen bebauten Gebietes ohne entsprechende Bebauungspläne oder Bebauungsrichtlinien auf Grund von raumordnungsrechtlichen Bestimmungen;
- d) Verwendung von Flächen als Sport- und Übungsgelände oder Schießplatz;
- e) größere Erdbewegungen
- f) Errichten von Zeltlagern oder das Aufstellen von Wohnwagen für mehr als eine Nächtigung außerhalb von Gehöften, Ortschaften oder hiefür genehmigten Plätzen (ausgenommen z. B. bei Bauarbeiten).
- b) Errichtung von Appartementhäusern und Feriendörfern im Sinn der raumordnungsrechtlichen Bestimmungen sowie von Bauten mit über 18 m Gesamthöhe;
Das Konzept der Landschaftsschutzgebiete beruhte auch in der Steiermark auf dem Reichsnaturschutzgesetz, zuletzt in einer Fassung von 1956.[2] Seinerzeit umfasste die Kategorie unspezifisch eine Vielzahl von Funktionen, darunter insbesondere auch die „Bewahrung der steirischen Hauslandschaftstypen“.[2] Mit der Erstellung des Landesentwicklungsprogrammes[3] und einem modernen, Management-orientierten Naturschutz (Maßgabe der IUCN) wurde die Kategorie Ende der 2000er einer Revision unterzogen. Dazu wurde der „eigentliche Schutzzweck“ der einzelnen Gebiete genauer ausformuliert und rechtlich verankert.[4] Dieses Fehlen hatte zuvor auch der Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung beanstandet.[4] Dabei kam es zu einigen Fein- und Neuabgrenzungen. Außerdem wurden einige Gebiete aus dem Verzeichnis gelöscht, die eine „nichtnachvollziehbare“ „willkürliche Herausschälung von einzelnen Landschaftsteilen, deren Charakteristik in gleicher Art für die gesamte Großlandschaft zutrifft,“[5] darstellten. Diese Gebiete waren auch durch andere Schutzmaßnahmen (Raumordnungsgesetz, Forstgesetz, diversen anderen ex-lege-Schutz) schon hinreichend abgedeckt. Änderungen ergeben sich auch in Hinsicht auf Natura-2000-Gebiete (Europaschutzgebiete nach § 13a NschG 1976), die inzwischen eine auch landesrechtliche Kategorie darstellen (sodass teils nur eine Ausweisungskategorie notwendig wäre), und Planungen, die erfolgreiche moderne Klasse der Biosphärenparks auch in der Steiermark einzurichten.[2]
Liste
* Der Schutz dieser Gebiete wurde aufgelassen.
** Der Umfang dieses Schutzgebietes wurde per Verordnung geändert.
*** Es sind jeweils alle Gemeinden, die von dem Landschaftsgebiet betroffen sind, angeführt. Es kann sich dabei sowohl um das gesamte Gemeindegebiet, als auch nur um einzelne Katastralgemeinden oder einzelne Grundstücke handeln.
Weblinks
- Landschaftsschutzgebiete Allgemein / Landschaftsschutzgebiete der Steiermark (Liste), beide verwaltung.steiermark.at
Einzelnachweise
- ↑ a b c Gesetz vom 30. Juni 1976 über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 – NschG 1976) Stf: LGBl. Nr. 65/1976 (i.d.g.F. online, ris.bka).
- ↑ a b c Karl Fasching: Motive zur Revision der Landschaftsschutzgebiete in der Steiermark. In: Naturschutzbund Steiermark (Hrsg.): Naturschutzbrief 3/2007, Natur und Landschaftsschutz in der Steiermark. Graz 2007; verwaltung.steiermark.at (MS Word).
- ↑ Landesentwicklungsprogramm Steiermark 2009 (Memento vom 28. September 2016 im Internet Archive). raumplanung.steiermark.at
- ↑ a b Fasching: Motive zur Revision … 2007, S. 4.
- ↑ Fasching: Motive zur Revision … 2007, S. 3.
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Im Landschaftsschutzgebiet Murauen Graz-Werndorf. Gössendorf, Steiermark, Österreich
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Protected landscape Areas in Styria St. Anna und Slowenien